Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
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Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Einfuhren aus der EU unterliegen weniger strengen Regeln als Importe aus anderen Drittländern.
Zoll und Einfuhr kompakt - Norwegen gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Die Ursprungsregeln werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Zollbefreiung gilt im Jahr 2024 im Rahmen eines Zollkontingents. Für darüber hinausgehende Einfuhren sind Zölle zu entrichten.
Ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen.
Waren mit südafrikanischem Ursprung können bei der Einfuhr in einigen Drittländern von einseitigen Zollpräferenzen profitieren.
Die SACU hat Handelsabkommen mit den EFTA-Staaten, den MERCOSUR-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich geschlossen. Als Mitglied der SACU profitiert Südafrika von allen Abkommen.
Namibia ist Vertragsstaat verschiedener regionaler, überregionaler und bilateraler Abkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).