Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU veröffentlicht
Mit den neuen Vorschriften sollen die Lohnungleichheit verringert und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitenden in der EU verbessert werden.
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Mit den neuen Vorschriften sollen die Lohnungleichheit verringert und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitenden in der EU verbessert werden.
Jüngst, nämlich im Juli diesen Jahres, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit dem in der Richtlinie 85/374/EWG enthaltenen Herstellerbegriff befasst.
BEFIT steht für „Business in Europe: Framework for Income Taxation“. Der Start einer öffentlichen Konsultation erfolgte am 13. Oktober 2022.
Das umfassende Update verfolgt zwei erklärte Hauptziele: Anpassung des Arbeitsrechts an die Realität des 21. Jahrhunderts sowie eine deutliche Erhöhung der Beschäftigungsquote.
In drei Monaten endet die Frist zur Implementierung der neuen Standardvertragsklauseln: Ab dem 27. Dezember 2022 kann der Datenfluss nicht mehr auf die Altfassung gestützt werden.
Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union (EU) und die Ukraine hat das Übereinkommen nun zwei Vertragsparteien und tritt in einem Jahr in Kraft.
Im Juli 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Publikation „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2021“.
EU legt Mindestrechte für alle Arbeitnehmenden in der Union fest, die in einem Mitgliedstaat einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Die EU hat den Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen beschlossen.
Die Vertikal-GVO ist Orientierungshilfe beim Abschluss von Vereinbarungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Produktions- oder Vertriebsstufen. Neuerungen ab 1. Juni 2022.