CETA - Ursprungsregeln für Kraftfahrzeuge werden strenger
Das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union sieht ab September 2024 strengere Ursprungsregeln für Pkw vor.
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Das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union sieht ab September 2024 strengere Ursprungsregeln für Pkw vor.
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Vorschriften für die Überwachung gefährlicher Stoffe sind in verschiedenen Gesetzen geregelt.
Alle elektrischen Geräte müssen gemäß dem "Canadian Electrical Code" nach den geltenden Standards zugelassen sein. Holzverpackungen müssen dem IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen.
Der "Food and Drugs Act" gibt Vorschriften, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Arzneimittel, kosmetische und medizinische Produkte vor.
Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
Unverzollte Waren können zunächst in Zolllagern gelagert werden.
Waren können vorübergehend für bis zu 18 Monate in Kanada eingeführt werden. Alternativ können Einführer das Carnet ATA kann nutzen.
Im Versandverfahren können Waren unverzollt durch das Zollgebiet Kanadas transportiert werden.
Eine Zollfaktura (Canada Customs Invoice) wird nicht mehr zwingend verlangt.