Antidumping - Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie gelten für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia.
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Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie gelten für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia.
Neben dem United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA) haben die USA mit zahlreichen Staaten bi- und multilaterale Freihandelsabkommen geschlossen.
Die EU und Malaysia nehmen die Verhandlungen über ein Abkommen wieder auf.
Der Beitritt des Vereinigten Königreichs erfolgt zum 15. Dezember 2024.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist seit 2017 vorläufig in Kraft. Außerdem ist Kanada mit den USA und Mexiko Mitglied des USMCA und weiterer Abkommen.
Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Die USA haben in den Jahren 2022 und 2023 neue Rahmenvereinbarungen und Wirtschaftspartnerschaften mit asiatischen und lateinamerikanischen und Ländern geschlossen.
Die US-Zollbehörde hält Produkte, die im Verdacht stehen, in Zwangsarbeit hergestellt zu sein, an der Zollgrenze fest. Auch deutsche Unternehmen können davon betroffen sein.