EU will Sanktionen gegen Russland effektiver durchsetzen
Europäischer Rat nimmt Verstöße gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ auf.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Europäischer Rat nimmt Verstöße gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ auf.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die öffentliche Einsichtnahme in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner – UBO) für ungültig erklärt.
Der neue Verordnungsvorschlag gilt für Produkte aus allen Wirtschaftszweigen. Unerheblich ist, ob die Produkte in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden.
Mit den neuen Vorschriften sollen die Lohnungleichheit verringert und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitenden in der EU verbessert werden.
Jüngst, nämlich im Juli diesen Jahres, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit dem in der Richtlinie 85/374/EWG enthaltenen Herstellerbegriff befasst.
BEFIT steht für „Business in Europe: Framework for Income Taxation“. Der Start einer öffentlichen Konsultation erfolgte am 13. Oktober 2022.
In drei Monaten endet die Frist zur Implementierung der neuen Standardvertragsklauseln: Ab dem 27. Dezember 2022 kann der Datenfluss nicht mehr auf die Altfassung gestützt werden.
Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union (EU) und die Ukraine hat das Übereinkommen nun zwei Vertragsparteien und tritt in einem Jahr in Kraft.
Im Juli 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Publikation „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2021“.
Mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde u.a. das deutsche Nachweisgesetz geändert. Die erweiterten Informationspflichten eines Arbeitgebers betreffen auch den Entsendevertrag.