EuGH zur Geldwäscherichtlinie: Datenschutz gegen Transparenz
Die Geldwäscherichtlinie aus 2015 schafft ein "Register der wirtschaftlich Berechtigten". In einem Detail ist der luxemburgische Gesetzgeber dabei zu weit gegangen, sagt der EuGH.
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Die Geldwäscherichtlinie aus 2015 schafft ein "Register der wirtschaftlich Berechtigten". In einem Detail ist der luxemburgische Gesetzgeber dabei zu weit gegangen, sagt der EuGH.
Um Abhilfe in Sachen Inflation zu schaffen, senkt Luxemburg fast alle Mehrwertsteuersätze. Die Maßnahme ist auf das Jahr 2023 befristet.
Der neue Verordnungsvorschlag gilt für Produkte aus allen Wirtschaftszweigen. Unerheblich ist, ob die Produkte in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden.
Mit den neuen Vorschriften sollen die Lohnungleichheit verringert und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitenden in der EU verbessert werden.
Künftig soll es in Luxemburg keine so genannten "Zombie-Gesellschaften" mehr geben. Die neuen Regeln sind Auftakt der geplanten großen Reform des luxemburgischen Insolvenzrechts.
Jüngst, nämlich im Juli diesen Jahres, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit dem in der Richtlinie 85/374/EWG enthaltenen Herstellerbegriff befasst.
BEFIT steht für „Business in Europe: Framework for Income Taxation“. Der Start einer öffentlichen Konsultation erfolgte am 13. Oktober 2022.
In drei Monaten endet die Frist zur Implementierung der neuen Standardvertragsklauseln: Ab dem 27. Dezember 2022 kann der Datenfluss nicht mehr auf die Altfassung gestützt werden.
Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union (EU) und die Ukraine hat das Übereinkommen nun zwei Vertragsparteien und tritt in einem Jahr in Kraft.
Im Juli 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Publikation „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2021“.