Zollbericht USA Einfuhrabgaben

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen

Die neuen US-Zölle werfen viele Fragen auf – unser Beitrag liefert die wichtigsten Antworten und verweist auf die Originalquellen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die neuen US-Zölle sorgen weltweit für Diskussionen – doch was bedeuten sie konkret für Unternehmen? Unser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die aktuellen Handelsmaßnahmen und fasst wichtige Quellen für Sie zusammen. 

Achtung: Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert (Stand: 2. März 2026). 

Allgemein

  1. Wann gelten die Zusatzzölle?
    Die jeweiligen Rechtsakte (Executive Order, Proclamation) formulieren den jeweiligen Zeitpunkt. Dabei wird in der Regel auf den Zeitpunkt der Einfuhr abgestellt. Dieser liegt vor, wenn die Ware zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt wird.
  2. Wo können die entsprechenden Zusatzzölle eingesehen werden?
    Die Zusatzzölle können über den US-amerikanischen Zolltarif (HTSUS) recherchiert werden. Im HTS finden Sie unter der Eingabe der Zolltarifnummer den Zollsatz. Die Fußnote unter "General“ gibt an, ob Zusatzzölle erhoben werden. Der Zusatzzoll selbst ist dort leider nicht aufgeführt, sondern nur die Fundstelle in Kapitel 99. Alternativ kann die EU-Datenbank Access2Markets genutzt werden.
  3. Welche Zusatzzölle müssen addiert werden?
    Grundsätzlich heißt es, dass Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, nicht per se kumulativ angewendet werden sollen. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Welcher Zollsatz gilt, wenn ein Artikel mehreren Maßnahmen oder Zusatzzöllen unterliegt, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
  4. Hängt der Zusatzzoll vom Ursprungsland oder vom Land, aus dem die Ware verschickt wird, ab?
    Die Maßnahmen und somit auch die Zusatzzölle stellen auf den Ursprung der Ware ab.
  5. Wie lässt sich der Ursprung in den USA bestimmen?
    In der Regel gilt auch hier das Kriterium der wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Die US-Behörden stellen hierbei in der Regel auf Case Law ab.
  6. Kann eine Rückerstattung der Zusatzzölle beantragt werden (Drawback)?
    Folgende Executive Orders sehen keine Rückerstattung der zusätzlichen Zölle vor:
    Stahl (Quelle)
    Aluminium (Quelle)
    Kupfer (Quelle)
    Kfz/Kfz-Teile (Quelle)
    Lkw/Lkw-Teile (Quelle)
    Halbleiter (Quelle)

    Die Möglichkeit besteht für folgende Zusatzzölle:
    Section 122-Zölle (Quelle)
    Section 301-Zölle (Quelle)
    Holz (Quelle)
  7. Was ist die First-Sale-Rule?
    Unter bestimmten Voraussetzungen haben US-Importeure die Möglichkeit, den Zollwert anhand des Preises eines früheren Verkaufs innerhalb der Lieferkette zu bestimmen, anstatt den zuletzt gezahlten Betrag vor der Einfuhr zu verwenden. Diese Methode kann insbesondere für große Unternehmen finanzielle Vorteile bieten. Die Zollbehörde unterzieht die Transaktionen einer sorgfältigen Prüfung, um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, und stellt dazu ausführliche Informationen zur Verfügung.
     

Aufhebung der Zölle gemäß International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) 1977

  1. Was regelt der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA)?
    Der IEEPA erlaubt, bei einem nationalen Notstand wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen, stellt aber keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Verhängung von Zöllen dar.
  2. Warum wurden die Zölle aufgehoben?
    Der Oberste Gerichtshof der USA entschied, dass der IEEPA den Präsidenten nicht zur Verhängung von Zöllen ermächtige und setzte die darauf basierenden Zölle außer Kraft.
  3. Welche konkreten Zölle wurden aufgehoben?
    Die Zölle gegenüber Kanada, Mexiko, China, Brasilien, Venezuela, Indien sowie die reziproken Zölle, die allesamt auf Grundlage des IEEPA erhoben wurden, wurden aufgehoben.
  4. Seit wann finden die IEEPA-Zölle keine Anwendung mehr?
    Für Waren, die ab dem 24. Februar 2026 um 00:00 Uhr Eastern Time zum freien Verkehr angemeldet oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt werden, werden keine IEEPA-Zölle mehr erhoben.
  5. Welche Auswirkungen hat die Aufhebung auf Unternehmen?
    Die auf dem IEEPA beruhenden Zusatzzölle finden bei der Einfuhr von Waren keine Anwendung mehr, wodurch sich die Zolllast zunächst reduziert. Gleichzeitig wurden jedoch neue Zölle auf Grundlage von Section 122 des Trade Act eingeführt, die zu zusätzlichen Belastungen führen. Zudem stellt sich für Unternehmen die Frage der Erstattung bereits gezahlter IEEPA‑Zölle.
  6. Wirkt sich die IEEPA-Aufhebung auch auf die Zölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act aus?
    Nein. Die bestehenden Maßnahmen gemäß Sec. 232 Trade Expansion Act von 1962 sowie Sec. 301 des Trade Act von 1974 bleiben unverändert bestehen.
  7. Welche Zölle finden für diejenigen Länder Anwendung, die bereits "Deals" ausgehandelt haben?
    Die im Rahmen der Deals vereinbarten Zölle finden derzeit keine Anwendung, sofern sie auf der IEEPA-Grundlage beruhen. Für diese Länder gilt aktuell ebenfalls ein Zusatzzoll von 10 Prozent auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974.
  8. Mit welchen Ländern hatte die USA bereits Abkommen ("Deals") verhandelt bzw. sich darauf verständigt, über entsprechende Abkommen zu sprechen?
    Das Vereinigte Königreich
    Die EU
    Japan
    Indonesien
    Philippinen
    Vietnam
    Malaysia
    Kambodscha
    Thailand
    Schweiz
    Südkorea
    Taiwan
    Argentinien, Ecuador, El Salvador sowie Guatemala
    Indien
    Bangladesch
    Nordmazedonien
  9. Wo erhalte ich Informationen zu der Aufhebung der IEEPA-Zöllen?
    In dem GTAI-Bericht Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle - neue Zölle folgen

Zölle gemäß Section 122 Trade Act 1974

  1. Was erlaubt Section 122 des Trade Act?
    Sec. 122 ermöglicht, vorübergehend Zölle oder Quoten einzuführen, um ernsthafte Zahlungsbilanzprobleme der USA zu bekämpfen, jedoch zeitlich und in der Höhe begrenzt.
  2. Wie hoch sind die Zusatzzölle gemäß Section 122 Trade Act?
    Der Zusatzzollsatz liegt bei 10 Prozent und wird zusätzlich zu sämtlichen bestehenden Zöllen, einschließlich Antidumpingzöllen, sowie sonstigen Gebühren und Abgaben erhoben.
  3. Gilt der Zusatzzollsatz für alle Einfuhren?
    Der Zusatzzollsatz gilt länderübergreifend für nahezu alle Einfuhren in die USA. Der Zusatzzoll gilt nicht für die in Annex II aufgeführten Waren bzw. Konstellationen - beispielsweise für Waren mit USMCA-Ursprung.
  4. Ab wann gilt der Zusatzzollsatz?
    Waren, die am bzw. nach dem 24. Februar 2026, 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz von zehn Prozent. Die Maßnahme ist ausdrücklich zeitlich befristet und gilt für einen Zeitraum von 150 Tagen, also voraussichtlich bis zum 24. Juli 2026, sofern sie nicht vorher geändert oder durch den Kongress verlängert wird.
  5. Wo erhalte ich Informationen zu den Section 122-Zöllen?
    In dem GTAI-Bericht Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle - neue Zölle folgen

Zölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act 1962

  1. Was regelt Section 232 des Trade Expansion Act?
    Sec. 232 erlaubt nach Abschluss einer entsprechenden Untersuchung, Importe mit z.B. Zöllen zu beschränken, wenn sie die nationale Sicherheit der USA gefährden.
  2. Welche Produkte sind derzeit von Section 232 Maßnahmen betroffen?
    Stahl und Stahlderivate
    Aluminium und Aluminiumderivate
    Kupfer und Kupfererzeugnisse
    Kfz und Kfz-Teile
    Lkw und Lkw-Teile
    Holz und Holzprodukte
    Halbleiter
  3. Wie hoch sind die Zusatzzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act?
    Betroffene ProduktkategorieHöhe des Zusatzzollsatzes in ProzentBesonderheiten/AusnahmenWelche Produkte bzw. Zolltarifnummern sind konkret betroffen?
    Stahl und StahlderivateMFN + 50 auf den Stahlanteil

    Nicht-Stahlanteil: Section 122-Zölle.

    Für das Vereinigte Königreich gilt ein Satz von 25 Prozent (+ MFN).

    List of Steel HTS subject to Sec. 232 
    Aluminium und AluminiumderivateMFN + 50 auf den AluminiumanteilNicht-Aluminiumanteil: Section 122-Zölle.
    Für das Vereinigte Königreich gilt ein Satz von 25 Prozent (+ MFN).
    Für russische Erzeugnisse gilt ein Satz von 200 Prozent (+ MFN).
    List of Aluminium HTS subject to Sec. 232
    Kupfer und KupfererzeugnisseMFN +50 auf den KupferanteilNicht-Kupferanteil: Section 122-Zölle.List of Copper HTS subject to Section 232.
    Kfz und Kfz-TeileMFN + 25

    Ausnahmen für USMCA-Waren.

    Das Vereinigte Königreich hat Quoten vereinbart.

    Kfz und Kfz-Teile aus der EU, Japan und Südkorea: 15 Prozent (es sei denn, der MFN > 15 Prozent).

    Annex I
    Lkw und Lkw-TeileMFN + 25Ausnahmen für USMCA-Waren.Annex I
    Holz und Holzprodukte

    Weichholz und daraus gewonnene Holzprodukte: MFN + 10

    Gepolsterte Holzmöbelprodukte und Fertige Küchenschränke und Waschtische sowie Teile: MFN + 25

    Polstermöbel aus Holz und fertige Küchenschränke und Waschtische sowie deren Teile aus der EU, Japan und Südkorea: 15 Prozent.Lumber and Timber 232 Annex 
    HalbleiterMFN + 25Der Zweck bzw. Einsatz der Halbleiter ist in diesem Fall entscheidend. Beispielsweise fallen die Zusatzzölle nicht bei Importen von Halbleitern für US-Rechenzentren an.Betroffene Zolltarifnummern: 8471.50, 8471.80 und 8471.30 (Quelle)
    MFN: Most-Favored-Nation-Zollsatz
  4. Welche Besonderheiten sind bei Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukten zu berücksichtigen?
    Aufteilung der Zollbelastung nach Warenanteilen: Der jeweilige Metallanteil (Stahl, Aluminium, Kupfer) der Ware wird mit den Sec. 232-Zöllen (50 Prozent) belegt. Der "Nicht-Metall-Anteil" wird mit den Sec. 122-Zöllen in Höhe von 10 Prozent belegt.
    Ermittlung des Stahl-/Aluminium-/Kupferanteils: Der Wert des Stahl-/Aluminium-/Kupfergehalts sollte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Customs Valuation Agreement (19 U.S.C. 1401a) bestimmt werden. In der Regel wird auf den Gesamtpreis, der für diesen Inhalt gezahlt wurde oder zu zahlen ist, bzw. Wert auf der Rechnung abgestellt (Transaktionswert).
    Angabe des Stahl-/Aluminium-/Kupferanteils: Bei Waren, die nicht ausschließlich aus Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen, sind der Wert des jeweiligen Metallanteils und der Wert des übrigen Warenanteils getrennt anzugeben. Kann der Wert des Metallanteils nicht ermittelt werden, erfolgt die Verzollung auf Grundlage des vollständigen Einfuhrwerts.
    Angabe des Schmelz- und Gießlands: Die Angabe von Schmelz‑ und Gießland ist ausschließlich für Stahl‑ und Aluminiumprodukte erforderlich; für Kupfer besteht keine entsprechende Verpflichtung. Ferner muss das Produkt den 232-Zöllen unterliegen. Sollte das Produkt den 232‑Zöllen unterliegen, jedoch keinen Stahl‑ oder Aluminiumanteil aufweisen, ist das Ursprungsland des Nicht‑Stahl‑ bzw. Nicht‑Aluminiumartikels als Schmelz‑ und Gießland anzugeben.
  5. Wo finde ich weitere Informationen zu den Zusatzzöllen gemäß Sec. 232 Trade Expansion Act?
    In den FAQs der CBP sowie auf der GTAI-Sonderseite Handelspolitik unter Trump

E-Commerce/de-minimis-Regelung

  1. Wo finde ich Informationen zum Thema E-Commerce?
    Die CBP hat häufig gestellte Fragen in einem FAQ zusammengefasst. Dort werden Fragen rund um E-Commerce, unter anderem auch zur De-Minimis-Regelung, behandelt: E-Commerce Frequently Asked Questions
  2. Können Kleinsendung zollfrei in die USA eingeführt werden?
    Die USA setzen die De-Minimis-Ausnahme weltweit aus. Seit dem 29. August 2025 unterliegen alle Sendungen, die nicht über das internationale Postnetz versendet werden, unabhängig von ihrem Wert, Herkunftsland, ihrer Transportart und der Art der Einfuhr den regulären Zöllen und Abgaben, sowie seit dem 24. Februar 2026 einem zusätzlichen Einfuhrzollsatz von 10 Prozent gem. Sec. 122 Trade Act. Bestimmte internationale Postsendungen unterliegen eigenen, gesonderten zollrechtlichen Vorschriften.

Gegenmaßnahmen

  1. Reagieren andere Länder auf die US-Maßnahmen?
    Ja. Unter anderem folgende Länder haben mit diversen Maßnahmen reagiert:
    Die EU
    China
    Kanada
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