United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA)
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.
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Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.
Neben dem United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA) haben die USA mit zahlreichen Staaten bi- und multilaterale Freihandelsabkommen geschlossen.
Brasilien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU nach einem umfassenden Assoziierungsabkommen strebt. Diskussionen zu wenigen spezifischen Themen dauern an.
Für Einfuhren in die USA gelten aktuell Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent. Für einige Produkte gelten Ausnahmen.
Ab dem 4. März 2025 wird ein Einfuhrzoll von 25 Prozent auf Importe aus Mexiko erhoben. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden.
Die WTO befindet sich derzeit in turbulenten Zeiten, sodass ein zukunftsfähiges Handelssystem unausweichlich scheint.
Zwischen Ecuador und den Partnerländern Peru und Kolumbien besteht ein Freihandelsabkommen mit der EU. Ferner ist Ecuador Mitgliedsaat weiterer Handelsvereinigungen.
Die Einfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten aus der chinesischen Region Xinjiang ist gesetzlich verboten. Dies kann auch Lieferungen deutscher Unternehmen treffen.
Der Beitritt des Vereinigten Königreichs erfolgt zum 15. Dezember 2024.
Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr.