Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Europa
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Ein neues Übereinkommen ermöglicht es, bis zu 49,99 Prozent der Arbeitszeit als Telearbeit im Wohnsitzstaat zu erbringen – und zwar ohne Wechsel des Sozialversicherungssystems.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
Der neue Verordnungsvorschlag gilt für Produkte aus allen Wirtschaftszweigen. Unerheblich ist, ob die Produkte in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden.
Mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde u.a. das deutsche Nachweisgesetz geändert. Die erweiterten Informationspflichten eines Arbeitgebers betreffen auch den Entsendevertrag.
Die Vertikal-GVO ist Orientierungshilfe beim Abschluss von Vereinbarungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Produktions- oder Vertriebsstufen. Neuerungen ab 1. Juni 2022.
Im Verhältnis Deutschland-Spanien spielen Zollfragen wegen des Europäischen Binnenmarktes praktisch keine Rolle mehr.
Es existieren diverse Registrierungspflichten. Vor allem im Bausektor gelten Besonderheiten.
Kontrollen sind insbesondere von der spanischen Arbeitsinspektion (Inspección de Trabajo y de Seguridad Social – ITSS) zu erwarten.
Je nach Verstoß wird zwischen verschiedenen Sanktionsarten unterschieden. Insbesondere Arbeitsvergehen und Verstöße in Angelegenheiten der sozialen Sicherheit werden geahndet.