Saudi-Arabien erhebt Verbrauchsteuer auf Zigaretten und Energy-Drinks
Bonn (GTAI) - Seit dem 11.6.17 wird in Saudi-Arabien eine Sonderverbrauchsteuer auf gesundheitsschädliche Produkte erhoben. Für Tabak, Tabakwaren und Energiegetränke fallen 100% Steuer an, für Soft-Drinks 50%. Importeure und Hersteller verbrauchsteuerpflichtiger Waren müssen sich bei der saudi-arabischen Steuerbehörde (General Authority for Zakat and Tax) registrieren lassen. Hersteller können hier außerdem die Lizenz für ein Steuerlager beantragen.
Das Verbrauchsteuergesetz wurde im Amtsblatt Umm Al...