Fußballweltmeisterschaft: Carnet ATA für Broadcast Equipment
Katar erleichtert die Einfuhr von Ausrüstung für die Übertragung der Fußball-WM.
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Katar erleichtert die Einfuhr von Ausrüstung für die Übertragung der Fußball-WM.
Kirgisistan, Mosambik und Katar werden als Teilnehmer des Zertifizierungssystems aufgenommen.
Ab 1. Dezember 2021 ist eine Einfuhrlizenz notwendig.
Endgültige Maßnahme gilt für fünf Jahre.
Produkte aus Freizonen des Golfkooperationsrates sind nicht mehr vom Zoll befreit.
Saudi-Arabien ist Mitglied des Golfkooperationsrates (GCC) und der Arabischen Freihandelszone. Zwei Freihandelsabkommen des GCC sind in Kraft, weitere Abschlüsse sollen folgen.
Das Webportal der EU-Kommission bietet Informationen über Zölle, Steuern, Produktregeln und Anforderungen für alle EU-Mitgliedstaaten und über 120 Staaten weltweit.
Bonn (GTAI) - Nach Informationen der Qatar Chamber und der internationalen Handelskammer (ICC) ist Katar dem Carnet-ATA-System als Mitglied Nr. 78 beigetreten. Die Anwendung soll am 1. August 2018 beginnen und beschränkt sich zunächst auf die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen. (ABS)