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Malaysia: Rechtsquellen

Rechtsquellen sind insbesondere die Staatsverfassung, Gesetze sowie Richterrecht.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Nach über 150-jähriger britischer Kolonialherrschaft erlangte Malaysia im Jahre 1957 die Unabhängigkeit. Malaysia ist nunmehr eine aus 13 Bundesstaaten bestehende parlamentarische Demokratie und konstitutionelle Wahlmonarchie. Das Parlament setzt sich zusammen aus zwei Kammern: dem Abgeordnetenhaus (Dewan Rakyat) und dem Senat (Dewan Negara). Staatsoberhaupt ist der König, er wird alle fünf Jahre von den neun Sultanen Westmalaysias unter diesen gewählt. Malaysia ist Mitglied des Commonwealth. 

Oberste Rechtsquellen sind die Staatsverfassung von 1957 sowie die jeweilige Verfassung der einzelnen Bundesstaaten. Weitere Rechtsquellen sind Gesetze (Acts), Richterrecht sowie englisches "Common Law". Die Rezeption englischen Rechts ist unter anderem im Civil Law Act 1956 geregelt, der die Fortgeltung von den zu diesem Zeitpunkt geltenden "Common Law"-Grundsätzen sowie "Equity"-Regeln erlaubt. In familienrechtlichen Belangen findet zudem islamisches Recht Anwendung. 

Amts- und Gerichtssprache ist Malaysisch (Bahasa Malaysia), als Geschäftssprache jedoch ist Englisch weit verbreitet. Der sunnitische Islam ist Staatsreligion.

Die seit 2010 mit der EU laufenden Verhandlungen zum Abschluss eines Freihandelsabkommens sowie eines flankierenden Partnerschafts- und Kooperationsabkommens sind auf Bestrebens Malaysias zurzeit ausgesetzt.

Malaysia ist Gründungsmitglied der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) und seit dem Jahr 1993 in der "ASEAN Free Trade Area" engagiert. Zum Ende des Jahres 2015 wurde unter malaysischem ASEAN-Vorsitz die "ASEAN Economic Community" verkündet, in der bis 2025 Zölle zwischen den beteiligten Ländern vollständig beseitigt und der grenzüberschreitende Verkehr von Dienstleistungen und Personen erleichtert werden sollen. Im ASEAN-Verbund bestehen außerdem Freihandelsabkommen mit Südkorea, Japan, China, Indien, Australien und Neuseeland sowie seit dem Jahr 2019 mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong.

Im Jahr 2013 begannen Verhandlungen, um die ASEAN-Freihandelsabkommen mit den bilateralen Freihandelsabkommen der ASEAN-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Am 15. November 2020 wurde die "Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)", zu deren 15 Mitgliedsstaaten auch Malaysia gehört, in Hanoi unterzeichnet. Das RCEP-Abkommen ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten, für Malaysia am 18. März 2022.

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