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Rechtsbericht | Venezuela | Vertriebsrecht

Venezuela: Vertriebsrecht

Eigenständige Gesetzgebung für das Vertriebsrecht gibt es in Venezuela derzeit nicht. Rechtsgrundlagen sind - neben der Verfassung  - u. a. das Zivil - und das Handelsgesetzbuch.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Rechtsgrundlagen

Das Vertriebsrecht ist ein Rechtsgebiet, für das es in Venezuela keine eigenständige Rechtsgrundlage gibt. Typische Verträge in diesem Bereich, wie z.B. Agentur-, Franchise- und Kommissionsverträge, finden ihre Rechtsgrundlage nur in allgemeinen Regeln, die in verschiedenen Rechtsinstrumenten verstreut sind. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass es im venezolanischen Rechtssystem keine Vorschrift gibt, die den Abschluss solcher Verträge verbietet.

Das wichtigste Rechtsinstrument, das die Grundlage für das Vertriebsrecht bildet, ist die venezolanische Verfassung (Constitución de la República Bolivariana de Venezuela de 1999 - CRBV/99). In Artikel 112 der CRBV/99 ist festgelegt, dass alle Personen „frei eine wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Wahl“ ausüben können, ohne andere als die in der Verfassung und in den Gesetzen vorgesehenen Beschränkungen. Darüber hinaus sieht die Verfassungsnorm vor, dass der Staat die Privatinitiative fördern muss, indem er die „Freiheit von Unternehmen, Handel und Industrie“ gewährleistet.

Neben der venezolanischen Verfassung sind unter anderem die folgenden Rechtsinstrumente zu berücksichtigen:

  • Zivilgesetzbuch (Art. 1.133 bis 1.281 Código Civil - CCV): enthält eine Reihe von Rechtsvorschriften für Verträge im Allgemeinen sowie für die Verpflichtungen und die Rechtsfähigkeit der Parteien;
  • Handelsgesetzbuch (Artikel 50 bis 63 Código de Comercio - CDC): Legt die Regeln fest, die für Handelstätigkeiten im Allgemeinen gelten;
  • Gesetz zur Förderung und zum Schutz der Ausübung des freien Wettbewerbs (Art. 1 Ley para Promover y Proteger el Ejercicio de la Libre Competencia - LPPELC): verbietet monopolistische und oligopolistische Verhaltensweisen und Praktiken, die die Wirtschaftsfreiheit behindern oder einschränken können;
  • Gesetz zum geistigen Eigentum (Ley de Propiedad Industrial – LPI): behandelt verschiedene Themen im Zusammenhang mit Marken, Patenten und Urheberrechten. Dies gilt vor allem für das Gesetz über gewerbliches Eigentum und das Urheberrechtsgesetz;
  • Verwaltungsakte und Entschließungen der zuständigen Stellen.

Begriff des Vertriebshändlers

Obwohl die venezolanischen Gesetze den allgemeinen Begriff des Vertriebshändlers nicht ausdrücklich definieren, gibt es untergesetzliche Regelungen zu diesem Thema. So definiert der Beschluss SPPLC/036-95 vom 28. August 1995 (Amtsblatt Nr. 292. 223 vom 21. September 1995) im einzigen Absatz von Artikel 1 den Exklusivvertriebsvertrag mit folgenden Worten: „Verträge oder Vereinbarungen, die zwischen einem Lieferanten und einem Vertriebshändler geschlossen werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Vertriebshändler ausschließlich mit bestimmten Produkten zum Weiterverkauf an einem bestimmten Ort zu beliefern“.

Agenturvertrag

Die venezolanische Rechtslehre definiert den Agenturvertrag als einen Vertrag, bei dem sich eine natürliche oder juristische Person (agente) gegen eine Vergütung verpflichtet, Handelsgeschäfte im Namen eines anderen zu tätigen (ohne, sofern nicht anders vereinbart, das Risiko solcher Geschäfte zu übernehmen). In den venezolanischen Gesetzen und Gesetzbüchern ist der Agenturvertrag nicht direkt geregelt, seine Rechtsgrundlage findet sich daher in den oben genannten Verordnungen. Diese Vertragsart unterliegt grundsätzlich dem von den Parteien in Einzelverträgen vereinbarten spezifischen Rahmen.

Franchisevertrag

Im Allgemeinen wird Franchising in der Rechtslehre als eine Vereinbarung oder ein Vertrag definiert, mit dem ein Unternehmen (franquiciante) einem anderen (franquiciada) das Recht überträgt, sein eigenes System zur Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen zu nutzen, und dafür einen Teil des Verkaufswerts entrichtet. Der Franchisegeber und der Franchisenehmer arbeiten für den Vertrieb bestimmter Produkte oder Dienstleistungen zusammen. Bei einem Franchisevertrag handelt es sich ebenso wie bei einem Agenturvertrag um eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen, voneinander unabhängigen Unternehmen. Auch für diese Vertragsart gibt es in Venezuela keine spezifischen Rechtsvorschriften.

Kommissionsvertrag

Die venezolanische Rechtslehre definiert den Kommissionsvertrag als eine Vereinbarung, mit der eine Person (comitente) eine andere Person (comisionista) beauftragt und bevollmächtigt, in ihrem Namen eine geschäftliche Handlung mit einem Dritten vorzunehmen. Die zeitliche Dimension des Kommissionsvertrags ermöglicht es, eine isolierte und sporadische Zusammenarbeit zu vereinbaren, während der Vertrieb im Allgemeinen eine stabile oder dauerhafte Zusammenarbeit erfordert. Wie die anderen oben genannten Vertragsformen wird auch der Kommissionsvertrag in Venezuela nur in der Rechtslehre erwähnt, ohne dass es dafür eine spezifische rechtliche Grundlage gibt.

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