Die deutsche Sozialversicherung setzt sich aus fünf einzelnen Komponenten zusammen:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
Verteilung der Beiträge der Sozialversicherung
Bestandteile der Sozialversicherung1 (% des Bruttoentgelts) | Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil (% des Bruttoentgelts) |
18,6% Rentenversicherung | 9,3% Arbeitgeber |
9,3% Arbeitnehmer |
14,6% Krankenversicherung2 | 7,3% Arbeitgeber2 |
7,3% Arbeitnehmer2 |
2,4% Arbeitslosenversicherung | 1,2% Arbeitgeber |
1,2% Arbeitnehmer |
3,05% Pflegeversicherung | 1,525% Arbeitgeber |
1,525% Arbeitnehmer3 |
1,14% Unfallversicherung | 1,14% Arbeitgeber4 |
1 zzgl. Umlagen
2 zzgl. eines Zusatzbeitrages, den die einzelnen Krankenkassen bestimmen und der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen wird. Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 1,3% für 2021.
3 Kinderlose Arbeitnehmer, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Zusatzbeitrag von 0,25% zur Pflegeversicherung. Besondere Regelungen gelten im Bundesland Sachsen.
4 durchschnittlicher Beitragssatz für 2019 nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Alle Beiträge werden jeweils vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte getragen. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber allein finanziert. Der gesamte Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen beläuft sich auf ca. 21 Prozent des Bruttolohnes eines Arbeitnehmers.
Jede Komponente der Sozialversicherung wird durch Sozialversicherungsträger geführt und verwaltet, denen die versicherten Arbeitnehmer zugeteilt werden. Nur bei der Krankenversicherung können Arbeitnehmer frei zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen oder (unter bestimmten Voraussetzungen) eine private Krankenversicherung abschließen.