Indien - Vereinfachungen beim Import von gebrauchten Maschinen für die Elektronikindustrie
Bonn (GTAI) – Das indische Umweltministerium (Ministry of Environment, Forest and Climate Change) hat den Genehmigungsvorbehalt für den Import von gebrauchten Maschinen und Anlagen zur Herstellung von elektrotechnischen und elektronischen Komponenten für die Elektronikindustrie abgeschafft. Voraussetzung ist eine Restlebensdauer der Gebrauchtmaschinen von mindestens fünf Jahren. Zum Zeitpunkt der Einfuhr ist u.a. ein Zertifikat von einem im Exportland akkreditierten technischen Prüfunternehmen...