Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Malaysia | UN-Kaufrecht

Malaysia: UN-Kaufrecht

Malaysia ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) bislang nicht beigetreten.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Jedoch besteht nach malaysischem Recht Rechtswahlfreiheit, sodass das CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) als anwendbare Rechtsordnung vereinbart werden kann.  

Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthalten die GTAI-Publikation "UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017" sowie das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" (April 2020).

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.