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Rechtsbericht | Australien | Produzentenhaftung

Australien: Produzentenhaftung

Wer durch ein fehlerhaftes Produkt Schäden erlitten hat, kann in Australien aufgrund mehrerer Anspruchsgrundlagen Schadensersatz geltend machen. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Rechtsgrundlagen

Produkthaftungsregelungen finden sich auf Bundesebene im australischen Verbraucherschutzgesetz (Australian Consumer Law (ACL), welches in dem Competition and Consumer Act 2011 enthalten ist, oder in den jeweiligen Regelungen für den Warenverkauf (Sale of Goods Acts) auf Bundesstaats- oder Territorialebene. 

Die zuständige Behörde für Fragen der Produktsicherheit ist auf Bundesebene die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (Australien Competition and Consumer Commission).

Vertragliche Haftung

In einer Vielzahl von Produkthaftungsfällen liegt ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und dem Lieferanten oder Hersteller vor. Ein geschädigter Verbraucher kann in solchen Fällen auf die vertraglichen Bedingungen sowie die Rechtsfolgen der vertraglichen Schlechterfüllung, die sich aus den Grundsätzen des common law ergeben, berufen.    

Verbraucherschutzgesetz

Das ACL enthält eine Reihe von Verbraucherschutzbestimmungen, die allen Teilen der Lieferkette für Konsumgüter Verpflichtungen auferlegen, einschließlich Lieferanten, Importeuren, Herstellern und denjenigen, die für die Werbung für Konsumgüter in Australien verantwortlich sind.

Der ACL enthält im wesentlichen drei grundlegende Haftungsvorschriften. Zum einen ist Unternehmen ein unredliches, irreführendes oder täuschendes Verhalten (unconscionable, misleading or deceptive conduct) im Geschäftsverkehr untersagt. Zum anderem enthält das ACL Verbrauchergarantien (consumer guarantees), die vorsehen, dass Waren und Dienstleistungen von "akzeptabler Qualität" (acceptable quality) und zweckmäßig sein müssen. Diese Bestimmungen enthalten auch Rechtsbehelfe, einschließlich Erstattungsansprüche und Entschädigungen. Zudem enthält das ACL eine verschuldensunabhängige Haftung für Hersteller fehlerhafter Produkte (safety defect). Regelungen zur Herstellerhaftung für Waren mit Sicherheitsmängeln (liability of manufacturers for goods with safety defects) finden sich in Part 3-5 ACL.

Sale of Goods Acts

In Australien werden Warenkaufverträge durch separate bundesstaatliche und territoriale Sale of Goods Acts geregelt. Diese Gesetzgebung ist im Wesentlichen einheitlich, mit einigen geringfügigen Ausnahmen.

Die Sale of Goods Acts enthalten Standardbestimmungen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. In den Sale of Goods Acts sind in der Regel Garantien vorgeschrieben, nach denen der Verkäufer dem Käufer zusichert, dass die Waren für den Zweck des Kaufs geeignet und von handelsüblicher Qualität sind. Im Fall der Verletzung dieser Garantien ist der Käufer berechtigt, Ersatz für die erlittenen körperlichen und wirtschaftlichen Schäden zu verlangen.

Deliktische Haftung

Die deliktische Haftung des Herstellers oder Lieferanten in Australien ergibt sich aus den Grundsätzen des common law. Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist der Deliktstatbestand der Fahrlässigkeit (negligence). Für eine erfolgreiche Fahrlässigkeitsklage ist unter anderem das Bestehen einer Sorgfaltspflicht (duty of care), eine Pflichtverletzung (breach of duty), Kausalität (causation) und die Vorhersehbarkeit des Schadens (remoteness) erforderlich.

In Bezug auf die Konkretisierung der Sorgfaltspflicht sind verschiedene Faktoren zu beachten. Ausschlaggebend sind zum Beispiel die mit der Benutzung des Produkts verbundenen Risiken, die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sowie praktische Möglichkeiten zur Risikoprävention.

Schaden

In Bezug auf die Schadensberechnung gibt es hinsichtlich der Haftungsgrundlagen einige Unterschiede. Im Rahmen einer Produkthaftungsklage kann der Kläger unter anderem einen Anspruch auf Schadensersatz für etwaige Behandlungskosten von Verletzungen (damages for any expenses incurred in treating an injury), die Reparatur von Sachschäden (repairing damage to property) sowie eine Entschädigung für die dauerhafte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit (impairment of earning capacity) geltend machen.

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