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Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Kenia

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Kenia ein Visum.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das Visum muss vor der Einreise  elektronisch über das eVisa-Portal beantragt werden. Laut Information der kenianischen Botschaft in Berlin werden keine Visa on arrival mehr ausgestellt.

Ein Visum zur einmaligen Einreise berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten. Daneben kann ein Visum zur mehrmaligen Einreise beantragt werden, das eine Gültigkeit von einem Jahr besitzt.

Man sollte darüber hinaus prüfen, ob man eine Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss. In Kenia sind die verschiedenen Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigungen in unterschiedliche Klassen von A bis M eingeteilt. Klasse D wird beispielsweise für die Aufnahme einer Angestelltentätigkeit erteilt, Klasse G hingegen für die Tätigkeit von Investoren.

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Kenia oder beim Directorate of Immigration Services .

Aufgrund der Coronapandemie können die üblichen Visabestimmungen abweichen. Insbesondere können ein verpflichtender Covid19-Test, ein Impf- oder Genesenennachweis, Quarantäneregelungen oder ein Einreiseverbot gelten. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Einreisebestimmungen kurzfristig geändert werden oder die Einreise beschränkt wird. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Kenia sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes erhältlich. Dort befinden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise.

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