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Recht kompakt | Spanien | Registrierungen

Register in Spanien

Es existieren diverse Registrierungspflichten. Vor allem im Bausektor gelten Besonderheiten.

Von Nadine Bauer, Mandy Nicke, Katrin Grünewald

Register für Baubetriebe

Handelt es sich um Tätigkeiten auf einer Baustelle oder Tätigkeiten aus dem Baugewerbe und übersteigt der Entsendezeitraum acht Tage, so ergeben sich neben der Entsendemeldung zusätzliche Meldepflichten: Das Gesetz Nr. 32/2006 (Ley 32/2006, de 18 de octubre, reguladora de la subcontratación en el Sector de la Construcción) schreibt vor, dass Unternehmen, die als Unternehmer oder Subunternehmer im Bausektor tätig werden wollen, im Register für Baubetriebe (Registro de Empresas Acreditadas – REA) eingetragen sein müssen. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Arbeitsbehörde, in deren Hoheitsgebiet die erste Dienstleistungserbringung stattfinden soll oder direkt im Rahmen der Entsendemitteilung. Eine einmal erfolgte Eintragung ist in ganz Spanien drei Jahre gültig. Existiert bereits eine Eintragung in das Register für Baubetriebe, so muss die Registrierungsnummer bei der Abgabe der Entsendemitteilung angegeben werden.

Weitere Informationen zum Register für Baubetriebe bietet der Länderbericht Spanien im Portal 21 sowie das spanische Arbeitsministerium.

Register der Wirtschaftlichen Eigentümer

Auch in Spanien besteht die Verpflichtung zur Eintragung der wirtschaftliche Berechtigten in einem Register, dem Registro de Titularidades Reales. Wirtschaftliche Berechtigte (Ultimate Beneficial Owners – UBO), sind natürliche Personen, die direkt oder indirekt entscheidende Kontrolle über eine Gesellschaft ausüben können, beispielsweise durch Vetorechte oder das Recht, Vorstandsmitglieder zu ernennen oder zu entlassen.

Rechtliche Grundlage ist das Königliche Dekret Nr. 11/2018 (Real Decreto-ley 11/2018, de 31 de agosto, de transposición de directivas en materia de protección de los compromisos por pensiones con los trabajadores, prevención del blanqueo de capitales y requisitos de entrada y residencia de nacionales de países terceros y por el que se modifica la Ley 39/2015, de 1 de octubre, del Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas).

Weitere wichtige Register

Einen Überblick über weitere relevante Register hält der Länderbericht Spanien des Portal 21 bereit.

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