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Rechtsbericht | Venezuela | Gewerblicher Rechtsschutz

Venezuela: Gewerblicher Rechtschutz

Patente (Patentes) und Marken (Marcas) werden in Venezuela im Gesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums geregelt.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Rechtsgrundlagen

In Venezuela gibt es eine verfassungsrechtliche Bestimmung, die sowohl das Recht auf gewerbliches Eigentum als auch das Urheberrecht schützt (Art. 98 Constitución de la República Bolivariana de Venezuela - CRBV/99). Die Verfassung sieht vor, dass der Schutz dieser Rechte den Bestimmungen der von Venezuela ratifizierten internationalen Verträge sowie den gesetzlich festgelegten Bedingungen und Ausnahmen unterliegt.

Der Schutz des gewerblichen Eigentums in Venezuela wird durch das Gesetz über gewerbliches Eigentum (Ley de Propiedad Industrial - LPI) geregelt. Der Schutz des Urheberrechts wird hingegen durch das Urheberrechtsgesetz (Ley Sobre el Derecho de Autor - LSDA) geregelt.

In Venezuela ist das Amt für geistiges Eigentum (Servicio Autónomo de la Propiedad Intelectual - SAPI), das dem Ministerium für Volksmacht und nationalen Handel (Ministerio del Poder Popular de Comercio Nacional) unterstellt ist, die zuständige Bundesbehörde für die Eintragung von Urheberrechten, Marken und Patenten.

Patentrecht

Ein Patent ist ein vom Staat ausgestelltes Dokument, das seinem Inhaber das ausschließliche Recht zur Nutzung der Erfindung für fünf oder zehn Jahre gewährt. Der Besitz des Patents hindert Dritte daran, die geschützte Erfindung gewerbsmäßig herzustellen, zu verkaufen, zu benutzen und einzuführen. Einführungspatente (Patentes de introducción) sind nur fünf Jahre lang gültig und geben ihren Inhabern nicht das Recht, andere an der Einfuhr von Gegenständen zu hindern, die den von solchen Patenten erfassten ähnlich sind (Art. 5 und 9 LPI).

Die nach venezolanischem Recht geschützten Arten von Patenten sind:

  1. Erfindungspatent (Patente de Invención): Im Allgemeinen wird jedes neue Produkt oder Verfahren, das eine technische Lösung für ein bestimmtes Problem bietet, als patentierbare Erfindung anerkannt. Reformen, Verbesserungen oder Änderungen an bereits bekannten Dingen, die eine neue technische Lösung darstellen, sind ebenfalls patentierbar.
  2. Industriemusterpatent (Patente de Modelo Industrial): Darunter ist jeder industrielle, gewerbliche oder häusliche Gegenstand oder Gebrauchsgegenstand zu verstehen, der als Muster für die Produktion oder Herstellung anderer dienen kann und sich von ähnlichen Gegenständen durch seine unterschiedliche Form oder Gestaltung unterscheidet.
  3. Patent für industrielles Design (Patente de Dibujo Industrial): Darunter versteht man jede Anordnung oder Verbindung von Linien und Farben, die dazu bestimmt ist, einem industriellen Gegenstand ein besonderes Aussehen zu verleihen.

Nach Artikel 14 des LPI gelten folgende Patentierbarkeitsvoraussetzungen: Neuheit (wenn eine Erfindung nicht zum Stand der Technik gehört), erfinderische Tätigkeit (wenn eine Erfindung für den Fachmann nicht naheliegend ist), gewerbliche Anwendbarkeit (wenn der aus der Erfindung resultierende Gegenstand in einem beliebigen Gewerbe hergestellt und/oder verwendet werden kann). Das venezolanische Recht enthält eine Liste nicht patentierbarer Erfindungen (Art. 15 LPI).

Markenrecht

Eine Marke ist jedes neue Zeichen (Figur, Design, Wort), das von einer natürlichen oder juristischen Person zur Unterscheidung ihrer Produkte oder Dienstleistungen verwendet wird (Art. 27 LPI). In Venezuela gilt das Recht auf die ausschließliche Nutzung einer Marke für einen Zeitraum von 15 Jahren ab dem Datum der Eintragung (Art. 30 und 31 LPI). Dieses Recht kann für aufeinander folgende Zeiträume von fünfzehn Jahren verlängert werden, sofern der Betroffene die Verlängerung innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf jedes Zeitraums beantragt.

Die nach venezolanischem Recht (Art. 27 LPI) geschützten Arten von Marken sind:

  1. Markenzeichen (Marca Comercial): Jedes Zeichen, jede Figur, jedes Muster, jedes Wort oder jede Wortkombination, jede Legende und jedes andere Zeichen, das auf eine Neuheit hinweist und von einer natürlichen oder juristischen Person zur Unterscheidung der von ihr hergestellten Waren, der Waren, mit denen sie Handel treibt, oder ihres eigenen Unternehmens verwendet wird. Zu dieser Art von Marken gehören auch die so genannten Dienstleistungsmarken.
  2. Handelsname (Denominación Comercial): Eine Marke, die dazu dient, ein Unternehmen oder einen Handels-, Industrie- oder sonstigen Betrieb zu kennzeichnen.
  3. Werbeslogan (Lema Comercial): Eine Art von Zusatzmarke, die mit der Hauptmarke verbunden ist. Sie besteht aus einem Wort, einem Satz oder einem Motto, das von einem Unternehmer als Ergänzung zu einer Marke oder einem Handelsnamen verwendet wird.

Die Rechte, die der Inhaber einer Marke in Venezuela erwirbt, sind der Schutz gegen Aneignung oder Nachahmung sowie gegen die Verwendung der Marke durch Dritte für den Verkauf anderer Produkte. Für Marken gelten die Grundsätze der Territorialität (die von der SAIPE verliehenen Rechte sind nur auf venezolanischem Gebiet gültig) und der Spezialität (die Marke und die Art der Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, müssen miteinander kompatibel sein). In Artikel 33 LPI ist aufgeführt, was nicht als Marke eingetragen werden.

Urheberrecht

Das Urheberrecht in Venezuela wird durch ein spezielles Gesetz geregelt, das Ley Sobre el Derecho de Autor - LSDA. Das Gesetz definiert das Urheberrecht als das Recht des Urhebers an seinen wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Schöpfungen. Dieses Recht entsteht mit dem Akt der Schöpfung, also unabhängig von der Registrierung des Werks (Art. 1 LSDA). Gemäß Artikel 25 des Gesetzes gilt das Urheberrecht für die Dauer des Lebens des Urhebers. Die Rechte erlöschen nach sechzig Jahren, gerechnet ab dem ersten Januar des auf den Tod des Urhebers folgenden Jahres, auch für Werke, die zu seinen Lebzeiten nicht veröffentlicht wurden. Mit dem Erlöschen der Verwertungsrechte wird das Werk gemeinfrei (dominio público), d. h. die Werke können von jedermann genutzt werden, sofern die Urheberpersönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.

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