Mit dem Schengen Visum ist ein Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland möglich. In dieser Zeit können folgende Geschäftsaktivitäten vorgenommen werden:
- Abschluss und Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages
- Anmeldung zum Handelsregister (über einen deutschen Notar)
- Gewerbeanmeldung
- Sonstige vorbereitende Aktivitäten in der Phase der Unternehmensgründung, wie z.B. die Eröffnung eines Bankkontos oder der Abschluss von Mietverträgen
- Verhandlungen und Vertragsabschlüsse mit Geschäftspartnern
Die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland mit einem Schengen Visum ist keine Garantie für eine spätere Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Je nach bEdarf sollte daher rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige oder abhängige Beschäftigung beantragt werden.
Überschreitet die Gründung des Untenrehmens - und somit der Aufenthalt in Deutschland - einen Zeitraum von 90 Tagen, muss ebenfalls rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.