EU-Bürger können sich grundsätzlich für unbegrenzte Zeit in Deutschland aufhalten und arbeiten, ohne dafür einen Aufenthaltstitel oder eine besondere Genehmigung zu benötigen.
Bei einem (längerfristigen) Aufenthalt in Deutschland müssen sich EU-Bürger lediglich beim örtlichen Einwohnermeldeamt melden, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung beziehen.
Staatsangehörige der EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island haben diesbezüglich die gleichen Rechte wie EU-Bürger. Staatsangehörige der Schweiz müssen Langzeitaufenthalte der lokalen deutschen Ausländerbehörde anzeigen, um eine Aufenthaltserlaubnis als Nachweis ihres Aufenthaltsrechts zu erhalten.
Britische Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und/ oder Geschäftsreisen mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum. Dies gilt allerdings nur, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden soll. Britische Staatsbürger können mehr über die Auswirkungen des Brexits auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erfahren sowie auf der Website der Deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königsreich.