Die gesetzlich zulässige Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche, wobei der Samstag als regulärer Arbeitstag gilt. Sonntage sind dagegen grundsätzlich arbeitsfrei. Eine Verlängerung der Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Überstunden müssen durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen werden. Ein Zuschlag für Überstunden ist möglich, gesetzlich aber nicht vorgeschrieben. Gratifikationen oder sonstige Zusatzleistungen müssen nur gewährt werden, wenn diese in den individuellen Arbeitsverträgen oder in anwendbaren Tarifverträgen vereinbart wurden.
Die Pausenzeit ist gesetzlich geregelt und hängt von der Dauer der täglichen Arbeitszeit ab. Bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden stehen Arbeitnehmern mindestens 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 45 Minuten Pause gewährt werden.