Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Kanada Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Sicherheit im Warenverkehr und Zollpartnerschaftsprogramme

Voranmeldepflichten, Prüfungen nach dem Zufallsprinzip und Zollpartnerschaftsprogramme sollen den Warenverkehr nach Kanada auf dem See- und Landweg absichern.

Von Susanne Scholl | Bonn

Die Canada Border Service Agency (CBSA) hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass Einfuhrwaren keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der kanadischen Bevölkerung darstellen und gleichzeitig den freien Verkehr einfuhrfähiger Waren zu erleichtern. Die überwiegende Mehrheit der Seecontainersendungen wird von der CBSA zur unverzüglichen Einfuhr zugelassen. Ein kleiner Prozentsatz der Container wird auf der Grundlage einer umfassenden Risikobewertung und einer Zufallsauswahl zur Prüfung ausgewählt. Dabei setzt die Zollbehörde modernste Technologie ein, um den Prüfungsprozess ohne Mehrkosten für die Einführer zu erleichtern.

Zollpartnerschaftsprogramme

Zum Schutz internationaler Versorgungsketten hat die CBSA das Partnerschaftsprogramm "Partners in Protection" (PIP) zwischen kanadischen Unternehmen und der CBSA ins Leben gerufen. Eine gegenseitige Anerkennung des Programms mit dem US-Zollpartnerschaftsprogramm "Customs-Trade Partnership against Terrorism" (C-TPAT) besteht seit Juni 2008.

Das Programm "Free and Secure Trade" (FAST) ist eine Initiative der CBSA und der US-Zollbehörde CBP (Customs and Border Protection) für mehr Sicherheit an den Grenzübergängen zwischen Kanada und den USA. Teilnehmern des Programmes stehen besondere zeitsparende Anmeldeverfahren offen. Die Zollbehörden auf beiden Seiten wickeln die Einfuhrformalitäten schneller ab. An dem Programm können sich Importeure, Spediteure und deren Fahrer aus Kanada und den USA unter bestimmten Bedingungen beteiligen.

Voranmeldung von Waren

Die CBSA verlangt die Vorabübersendung von Daten über für Kanada bestimmte Frachtsendungen durch Frachtführer, Spediteure, Lagerhausbetreiber und Importeure (Advanced Commercial Information Initiative - ACI). Zurzeit (Stand: April 2024) läuft die dritte Phase dieser Initiative, die Übersendung der Daten mit eManifest durch die Spediteure 

Dafür wurde das eManifest Portal ins Leben gerufen, ein elektronisches Portal zur Übermittlung von Voranmeldedaten von Warensendungen über das Internet. Es wurde von der CBSA für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt, um ihnen eine unkomplizierte Übermittlung der für die Voranmeldung von Warensendungen benötigten Daten zu ermöglichen. Das Portal soll ein besseres Management der Zollbehörde bei Einfuhren mit hohem Risiko gewährleisten, eine Absicherung der Versorgungsketten ermöglichen und Risiken für die nationale Gesundheit und Sicherheit minimieren. Gleichzeitig gewährleistet es eine schnellere Abfertigung von Warensendungen mit niedrigem Risiko.

Die Voranmeldepflicht umfasst die Übermittlung von Vorabanmeldinformationen über Seefrachtsendungen 24 Stunden vor der Verladung in einem ausländischen Hafen oder Ankunft im kanadischen Hafen. 

Ferner gelten folgende Fristen: Eine Stunde (für Transporte auf der Straße), zwei Stunden (für Transporte mit der Bahn) und vier Stunden vor Ankunft in Kanada (für Luftfracht).

Verstöße gegen die Voranmeldepflicht können Geldstrafen (monetary penalties) nach sich ziehen.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.