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Recht kompakt | Ägypten | Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Ägypten

Die wichtigsten Vorschriften zum gewerblichen Rechtsschutz regelt das Intellectual Property Rights Law aus dem Jahr 2002.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem

Die Schutzfrist für Patente währt maximal 20 Jahre (Art. 9 Gesetz Nr. 82/2002). Vorher können Patente im Wege der Zwangslizenz/Enteignung beziehungsweise auf Grund ausbleibender Entrichtung der alljährlich fällig werdenden Gebühren entzogen werden. Demgegenüber unterliegt der Schutz für Gebrauchsmuster einer siebenjährigen Frist (Art. 30 Gesetz Nr. 82/2002). Im Übrigen gelten auch für Muster die Vorschriften über Patente. 

Warenzeichen (Marken) schließlich werden für eine Dauer von zehn Jahren gewährt; die Frist ist um den gleichen Zeitraum verlängerbar (Art. 90 Gesetz Nr. 82/2002). Der Inhaber geht seiner Marke verlustig, wenn er von ihr für die Dauer von fünf zusammenhängenden Jahren keinen Gebrauch macht (Art. 91 Gesetz Nr. 82/2002) oder wenn er die Gebühren nicht (rechtzeitig) entrichtet (Art 90 Abs. 2 Gesetz Nr. 82/2002).

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