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Rechtsbericht | Australien | Gesellschaftsrecht

Australien: Gesellschaftsrecht

Deutschen Investoren, die ein Unternehmen in Australien gründen möchten, stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Rechtsgrundlagen

Ähnlich wie in Deutschland existieren in Australien Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Rechtsquelle für diese beiden Gesellschaften sind der Corporations Act 2001 (der in ganz Australien gilt) sowie die von den einzelnen Bundesstaaten erlassenen Partnership Acts.   

Sole trader/Sole proprietorship

Ein sole trader ist ein Einzelkaufmann, der unter seinem Namen Geschäfte tätigt. Ein Einzelkaufmann haftet daher persönlich für alle Verbindlichkeiten, die er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eingegangen ist. 

Partnership

In Bezug auf die partnership ist zunächst zu berücksichtigen, dass jeder Bundesstaat seinen eigenen Partnership Act erlassen hat. Die meisten Partnerschaften werden durch einen Partnerschaftsvertrag gegründet, der die Rechte und Pflichten der Partner untereinander vorbehaltlich der geltenden Gesetzgebung definiert. Die partnership entspricht in ihrer Grundform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Gegensatz zum deutschen Recht besitzt sie allerdings keine Rechtsfähigkeit und muss stets auf Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt sein. Grundsätzlich haften alle Gesellschafter für die Gesellschaftsverbindlichkeiten persönlich und unbeschränkt.

Limited Partnership

Einige Bundesstaaten (zum Beispiel New South Wales) ermöglichen die Gründung einer limited partnership. Ähnlich wie bei der deutschen Kommanditgesellschaft hat diese Gesellschaftsform einen limited partner (Kommanditist), dessen Haftung sich auf einen eingezahlten Betrag beschränkt, sowie den general partner (Komplementär), der unbeschränkt haftet und dem die Geschäftsführung und Vertretung obliegt. Der limited partner ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen und besitzt auch keine Vertretungsmacht.

Company

Eine company ist eine Kapitalgesellschaft. Der Corporations Act 2001 unterscheidet verschiedene Formen der company.

Public Company

Bei einer public company werden die Anteile wie bei einer deutschen Aktiengesellschaft von der allgemeinen Öffentlichkeit gehalten. Die Anzahl der Aktieninhaber einer public company ist unbegrenzt. Eine public company muss mindestens drei Vorstandsmitglieder (directors) haben, von denen mindestens zwei ihren ständigen Wohnsitz in Australien haben müssen (sogenannte resident directors). Zusätzlich muss sie über einen company secretary verfügen, der seinen ständigen Wohnsitz ebenfalls in Australien hat. Das Amt eines Vorstandsmitglieds oder eines company secretary kann nur von natürlichen Personen ausgeübt werden. Eine public company muss in ihrem Namen das Wort “Limited” oder “Ltd” führen.

Proprietary limited by shares

Die private company limited by shares, für die auch die Bezeichnung “proprietary (limited) company“ üblich ist, entspricht in etwa einer deutschen GmbH. Die Möglichkeit des Anteilserwerbs ist begrenzt. Eine proprietary limited company kann bis zu 50 Anteilsinhaber haben. Die proprietary company muss mindestens ein Vorstandsmitglied (director) mit ständigem Wohnsitz in Australien haben und in ihrem Namen die Worte “Pty Limited” oder “Pty Ltd” führen.

Weitere Formen der Company

Weitere Formen der company sind die company limited by guarantee, die company by shares and guarantee und die unlimited company.

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