Special Bosnien-Herzegowina Coronavirus
Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr
Staatsbürger Bosnien-Herzegowinas können ohne Auflagen einreisen. Für ausländische Staatsangehörige gibt es Einschränkungen. (Stand: 26. April 2022)
Von Martin Gaber | Belgrad
Ausländische Staatsbürger können mit einem negativen PCR- oder Antigen-Test nach Bosnien und Herzegowina einreisen. Dies berichtet die zuständigen Grenzpolizei. Die Tests dürfen bei der Einreise aus einem europäischen Staat nicht älter als 48 Stunden sein. Bei der Einreise aus einem nicht-europäischen Staat kann der Nachweis bis zu 72 Stunden alt sein.
Die Einreise mit einem Impfnachweis ist ebenfalls möglich. Die zweite Impfung muss aber mindestens 14 Tage alt sein. Bei einer einfachen Impfung müssen seit dieser Dosis auch mindestens 14 Tage verstrichen sein.
Auch ein Genesenennachweis wird akzeptiert. Dieser kann zwischen 14 und 180 Tage alt sein. Die Form wird nicht präzisiert. Staatsangehörige Bosnien-Herzegowinas können ohne Einschränkungen ins Land einreisen. Für einige Staatsangehörige gibt es Ausnahmen, Deutschland gehört nicht dazu.
Einreisen nach Deutschland aus Bosnien und Herzegowina sind für vollständig Geimpfte, negativ Getestete oder Genese möglich. Es muss sich allerdings um einen Impfstoff handeln, der in der Europäischen Union zugelassen ist. Kinder unter zwölf Jahren sind von einer Nachweispflicht ausgenommen. Für die Bundesrepublik gibt es seit dem 3. März 2022 keine Hochrisikogebiete mehr. Derzeit fallen auch keine Staaten unter die Kategorie der Virusvariantengebiete.
Die Bundesregierung informiert über die Einreisebeschränkungen.
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