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Recht kompakt | China | Arbeitnehmerentsendung

China: Arbeits- und Entsendevertrag

Die Erforderlichkeit und Ausgestaltung eines Entsendevertrags ist von verschiedenen Faktoren abhängig. 

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Dies können unter anderem die veranschlagte Dauer des Auslandsaufenthaltes des Mitarbeiters und die möglicherweise bereits enthaltenen Regelungen zu Entsendungen im bestehenden Arbeitsvertrag sein. Kurzfristige Auslandsaufenthalte sind grundsätzlich weniger regulierungsbedürftig als Aufenthalte, die sich über mehrere Monate erstrecken und weitreichende visums-, sozialrechtliche sowie steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Es kommt stets auf den konkreten Einzelfall an. Gegebenenfalls sollte anwaltliche Beratung hinzugezogen werden. 

Kurzfristige Aufenthalte können gegebenenfalls im Rahmen der hausinternen Dienstreiseregelungen abgedeckt werden. Auch in diesem Fall ist aber für eine hinreichende Auslandskrankenversicherung zu sorgen.

Bei längeren Entsendungen bietet sich oftmals der Abschluss eines Entsendevertrages (auch Entsendungsvertrag genannt) zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Mitarbeiter in Ergänzung zu dem in Deutschland bestehenden Anstellungsvertrag oder sowie gegebenenfalls zusätzlich eine Ruhensvereinbarung hinsichtlich des inländischen Arbeitsvertrages an.

Auch möglich ist bei längeren Aufenthalten ausschließlich ein lokaler Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen in China bzw. der selbständigen chinesischen Tochtergesellschaft, wo der Mitarbeiter direkt angestellt wird. Da dieser Schritt insbesondere in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht einschneidende Konsequenzen nach sich zieht, sollte professionelle Beratung hinzugezogen werden. Der Arbeitsvertrag richtet sich dann regelmäßig nach chinesischem Recht. Teilweise scheint der Abschluss bzw. die Vorlage eines lokalen Arbeitsvertrages bei den chinesischen Behörden notwendig zu sein, um ein Arbeitsvisum bzw. eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten zu können.

Je nach Einsatzort des Mitarbeiters können sehr unterschiedliche lokale Regelungen Anwendung finden und auch die Anwendungspraxis kann variieren.

Informationen zum Thema Entsendung können Sie zudem der Aufzeichnung des GTAI-Webinars "Entsendung ins Ausland" entnehmen. 

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