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Hongkong: Investitionsrecht

Ausländische Investitionen in Hongkong sind regelmäßig uneingeschränkt möglich, ausgenommen die Bereiche Telekommunikation, Medien und Energie.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Hongkong wurde am 31. Januar 1996 ein Investitionsfördervertrag geschlossen, der am 19. Februar 1998 in Kraft getreten ist. 

Spezielle Investitionsförderprogramme bietet Hongkong nicht an. Allerdings ist Hongkong in wichtigen Fragen wie Infrastruktur, Finanz- und Steuersystem, Rechtssicherheit und Verwaltungseffizienz bereits systemimmanent investorenfreundlich.

Für einzelne Branchen, zum Beispiel Hoch- und Umwelttechnologie oder Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, werden erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten eingeräumt. Von Steuervorteilen profitieren auch der Erwerb und die Entwicklung von gewerblichen Schutzrechten.

Der Internetauftritt der Hongkonger Investitionsbehörde findet sich unter "InvestHK". Eine Anlaufstelle für Investoren ist auch der Hong Kong Trade Development Council (HKTDC).

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