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Zollbericht Kanada Registrierung von Importeuren, Zollagenten

Registrierung von Einführern, Zollanmeldung, Zollagenten

Einführer müssen sich registrieren. Zur Zollanmeldung nutzen sie das "Electronic Data Interchange". Vertrauenswürdige Einführer können ein vereinfachtes Anmeldeverfahren nutzen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Unternehmen, die Waren einführen, müssen sich spätestens ab dem 13. Mai 2024 im "CBSA Assessment and Revenue Management Portal" (CARM) für Import/Exportgeschäfte (import/export program account).) registrieren. Das CARM ist ein neues System für die modernisierte Festsetzung und Zahlung von Einfuhrabgaben. 

Die Unternehmen erhalten dann eine "business number" (BN). Diese besteht aus neun Ziffern, einem zweistelligen Identifier und einer vierstelligen Referenznummer. Konten für Import- oder Exportzwecke enthalten als Identifier die Buchstabenfolge "RM". Die BN muss auf den Zolldokumenten ausgewiesen sein. 

Ausländische Unternehmen, die in Kanada als Einführer auftreten wollen, müssen sich ab dem 13. Mai 2024 als "Non Resident Importer" (NRI) im CARM registrieren.

Zollagenten

Einführer können sich von einem Zollagenten vertreten lassen, der in ihrem Namen die Vorbereitung der für die Einfuhrabfertigung notwendigen Unterlagen, die Freigabe der Waren aus dem Zollgewahrsam und die Zahlung der Einfuhrabgaben vornimmt. Die Verantwortung für die Richtigkeit von Angaben in den Warenbegleitpapieren und die Zahlung der Einfuhrabgaben bleibt jedoch beim Einführer. Einführer müssen ihre Zollagenten im CARM bevollmächtigen, in ihrem Auftrag zu arbeiten. 

Die CBSA hat eine Liste zugelassener Zollagenten veröffentlicht. 

Elektronische Datenübermittlung

Einführer können nach Genehmigung der CBSA die Übermittlung von Vorabinformationen über Warensendungen, die Anmeldung und Abfertigung, die Abrechnung der Einfuhrabgaben und Ausfuhranmeldungen elektronisch mit verschiedenen Applikationen des "Electronic Data Interchange" (unter anderem das CARM) vornehmen. Die CBSA kann so Sendungen mit niedrigem Risiko zügig abfertigen und sich im Gegenzug intensiver auf den Schutz der Grenzen vor möglichen Gefahren konzentrieren.

Ankunftsmeldung  

Waren müssen in Kanada unmittelbar nach ihrem Eingang bei dem nächstgelegenen Zollamt gemeldet werden (reporting of goods). Dies liegt zwar in der Verantwortung des Einführers, im Allgemeinen reicht aber nach Eingang der Sendung bei der CBSA der Spediteur das "Cargo Control Document" (A8A(B)) für die Erstmeldung ein oder meldet die Waren über das EDI (Report). Das Cargo Control Dokument dient auch dem Nachweis von Transitlieferungen zum Beispiel zu einem Binnenzollamt oder Zolllager.

Abfertigung zum freien Verkehr

Die Zollanmeldung ist ein mehrstufiger Prozess.

Für die Freigabe durch die CBSA sind im Regelfall folgende Wege möglich:

  • Anmeldung der Waren und Freigabe nach ausführlicher Prüfung der Dokumente und Abrechnung bzw. Zahlung der Einfuhrabgaben. Grundsätzlich müssen dafür das Zollanmeldeformular Canada Customs Coding Form (B3-3), das Cargo Control Document A8A-B in zweifacher Ausfertigung, die Canada Customs Invoice in zweifacher Ausfertigung (bei Warenwert von mehr als 2.500 kanadischen Dollar) oder Handelsrechnung und weitere für die Einfuhr benötigte Dokumente wie Einfuhrlizenzen, Genehmigungen und Zertifikate in Papierform oder in elektronischer Form (EDI) übermittelt werden. Einige Zollämter verfügen über das "Commercial Cash Entry Processing System", ein Selbstbedienungs-Computersystem mit dem Importeure oder Zollagenten das "Canada Customs Coding Form" ausfüllen können. Es berechnet automatisch die Höhe der entrichtenden Zölle und Steuern. Einführer zahlen die Einfuhrabgaben in bar, mit Scheck, Travellers cheques oder Kreditkarte (Kreditkarte nur für Beträge bis zu einer Höhe von 5.000 kanadischen Dollar).

oder

  • Importeure beziehungsweise Zollagenten, die die Zollbehörde als zuverlässig einstuft und die häufig große Warenmengen einführen, können sich bei der kanadischen Zollbehörde für eine vereinfachte Zollanmeldung (grundsätzliche Freigabe der Waren vor Zahlung der Einfuhrabgaben) auf Basis vorläufiger Dokumente bewerben beziehungsweise das beschleunigte Verfahren der Freigabe der Waren vor Zahlung der Einfuhrabgaben mit EDI nutzen (release on minimum documentation – RMD beziehungsweise "Release Prior to Payment Privilege"). Die Zollbehörde führt dann eine vorläufige Abrechnung der geschuldeten Einfuhrabgaben durch. Die endgültige Abrechnung und Zahlung erfolgt zeitversetzt innerhalb bestimmter Zeiträume nach der Wareneinfuhr. Für dieses Privileg verlangt die CBSA von den Unternehmen eine Sicherheit. Diese muss über das CARM hinterlegt werden. Eine Nutzung der Sicherheit des Zollagenten ist nicht möglich. Bei Verstößen gegen die Compliance-Vorgaben behält sich die Zollbehörde das Recht vor, das Privileg zu entziehen.
  • Importeure oder ihre Zollagenten müssen nach der Freigabe der Waren auf der Grundlage vorläufiger Dokumente innerhalb der von der CBSA festgelegten Frist ein "final accounting package" aus allen wichtigen Einfuhrdokumenten und -bescheinigungen wahlweise in Papierform oder via EDI übermitteln. Die Fristen sind abhängig von der Einstufung der Sendung ("high value shipments": über 2.500 kanadische $ / low value shipments: unter 2.500 kanadische $). Für "high value shipments" beträgt die Frist fünf Werktage. Nach Freigabe der Waren werden Verrechnungs- oder Buchungsfehler korrigiert. Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren. 

Die CBSA kann Waren noch bis zu vier Jahren nach Einfuhr prüfen und Entscheidungen berichtigen.

Grundsätzlich kann sie anlässlich der Zollabfertigung die immer Beachtung der Zollvorschriften (beispielsweise Angaben in der Handelsrechnung zu Menge, Warenwert und die angegebene Zolltarifposition) und der von weiteren Bundesbehörden vorgeschriebenen Vorschriften (Verkehrsfähigkeit der Waren) prüfen. Sie kann vor der Freigabe der Waren stichprobenartig Untersuchungen vornehmen (examinations). Ob eine solche Untersuchung notwendig ist, hängt von Art und Charakter der Waren und dem Grad der Compliance des Einführers ab.

Detaillierte Informationen zur Warenabfertigung hat die CBSA bereitgestellt.

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