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Rechtsbericht | Venezuela | Sicherungsmittel

Venezuela: Sicherungsmittel

Die wichtigsten Sicherungsmittel in Venezuela sind Akkreditiv, Pfandrecht und Hypothek.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Rechtsgrundlagen

In Venezuela sind die wichtigsten Sicherungsmittel (garantías) im Zivilgesetzbuch (Código Civil Venezolano - CCV), im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio - CDC) und im Allgemeinen Gesetz über Banken und andere Finanzinstitutionen (Ley General de Bancos y Otras Instituciones Financieras - LGBOIF) geregelt.

Akkreditiv

Für das weltweit übliche Instrument zur Sicherung gegen Zahlungsausfall des Geschäftspartners, das Akkreditiv (Carta de Crédito), gibt es in Venezuela keine spezifischen Gesetze. Bei solchen Geschäften bittet der Importeur die Bank um ein Akkreditiv, damit die Bank den Exporteur bezahlen kann, der der Begünstigte des Sicherungsmittels ist. Auf dieses handelsrechtliche Instrument sind die Regeln der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce - ICC) anwendbar.

Pfandrecht

In Venezuela ist das Pfandrecht (prenda) in den Art. 1.837 bis 1.854 des Zivilgesetzbuches (CCV) und in Art. 535 bis 543 des Handelsgesetzbuches geregelt. Ein wesentliches Element dieser Sicherungsmittel ist die materielle oder rechtliche Übergabe des Vermögenswerts. Das venezolanische Recht definiert Pfand als einen Vertrag, durch den der Schuldner dem Gläubiger eine bewegliche Sache als Garantie für den Kredit übergibt (Art. 1.837 CCV). Die Sache muss zurückgegeben werden, wenn die Verpflichtung erloschen ist. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pfandvertrag dem Gläubiger das Vorrecht einräumt, mit der als Sicherheit gegebenen Sache bezahlt zu werden, falls die Schuld nicht beglichen wird.

Das venezolanische Recht sieht vor, dass ein zivilrechtliches Pfandrecht keiner schriftlichen Form bedarf. Hat der als Pfand gegebene Vermögenswert (dado em garantia) jedoch einen Wert von mehr als zweitausend Bolivar, so müssen die Parteien einen Vertrag unterzeichnen (Art. 1.839 CCV). Für gewerbliche Pfandverträge ist die Schriftform erforderlich (Art. 535 CCV). Der Gläubiger darf sich die als Pfand erhaltene Sache nicht aneignen oder über sie zu verfügen, auch wenn der Schuldner dieser Möglichkeit zugestimmt hat (Art. 1.844 CCV). Das Verbot steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verantwortung des Gläubigers für die Erhaltung der übergebenen Sache (Art. 1845 CCV). Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Gläubiger jedoch berechtigt, die verpfändete Sache gerichtlich zu verkaufen. Handelt es sich bei dem Verpfändeten um ein Kreditgut (acreencia), ist der Gläubiger berechtigt, dieses gerichtlich oder außergerichtlich einzufordern (Art. 1.847 CCV).

Der Schuldner kann dem Verkauf widersprechen und die Rückgabe der Sache erwirken, indem er ein anderes Sicherungsmittel als Ersatz anbietet (Art. 1.849 CCV). Die Ersetzung hängt jedoch letztlich von der Zustimmung des Gläubigers oder einer gerichtlichen Entscheidung ab. Der Schuldner kann die Rückgabe des Pfandes erst dann verlangen, wenn er die Schuld einschließlich der Zinsen und sonstigen Kosten vollständig beglichen hat. Eine Besonderheit des venezolanischen Rechts ist die Verknüpfung des verpfändeten Vermögens mit späteren Schulden (Art. 1.852 CCV). Wenn beispielsweise der Schuldner nach der Abgabe des Pfandes eine weitere Schuld bei demselben Gläubiger aufgenommen hat (und die zweite Schuld fällig wird, bevor die erste Schuld beglichen ist), kann der Gläubiger den verpfändeten Vermögenswert zurückbehalten, bis beide Schulden vollständig beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn es keine vertraglichen Bestimmungen über das Verhältnis zwischen Pfandrechten und künftigen Schulden gibt.

Hypothek

Eine Hypothek ist nach venezolanischem Recht definiert als ein dingliches Recht, das an der Immobilie des Schuldners (oder eines Dritten) zugunsten eines Gläubigers bestellt wird, um die Erfüllung einer Verpflichtung sicherzustellen (Art. 1.877 CCV). Um gültig zu sein, muss die Hypothek durch einen schriftlichen Vertrag und in Form einer öffentlichen Urkunde beurkundet worden sein. Sie hat die Besonderheit, dass sie im Besitz des Schuldners verbleibt (Artikel 1878 CCV). Das heißt, dass der Gläubiger auch bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist nicht Eigentümer der verpfändeten Sache wird. Jede gegenteilige Vereinbarung ist null und nichtig. Der Gläubiger erhält nur das Vorzugsrecht an der Sache und das Recht, die Sache zu verkaufen (nach einem Gerichtsbeschluss). Die Hypothek muss einen festen oder bestimmbaren Betrag haben (Art. 1.879 CCV) und beim Registeramt (Oficina de Registro) registriert sein.

Der Hypothek unterliegen: i) unbewegliche Sachen sowie deren Bestandteile; ii) der Nießbrauch an beweglichen Sachen; iii) die Rechte an der mit einer Hypothek belasteten Sache (Art. 1.881 CCV).

Das venezolanische Recht sieht drei Arten von Hypotheken vor (Art. 1.884 bis 1.895 CCV):

  1. Konventionelle Hypothek: entsteht durch die Willenseinigung der Parteien;
  2. Gesetzliche Hypothek: aufgrund eines gesetzlichen Auftrags, z. B. im Erbfall;
  3. Gerichtliche Hypothek: aufgrund eines vollstreckbaren gerichtlichen Urteils, das die Zahlung eines Geldbetrags oder die Übergabe beweglicher Sachen anordnet. In diesem Fall entsteht durch die Entscheidung ein Sicherungsrecht am Vermögen des Schuldners zugunsten der Person, die durch die gerichtliche Entscheidung begünstigt wird. Von ausländischen Justizbehörden erlassene Urteile begründen keine Hypothek auf in Venezuela befindliche Vermögenswerte. Dies geschieht nur, wenn die venezolanische Justiz dies bestimmt oder wenn es eine ausdrückliche Klausel in internationalen Verträgen gibt, die das Land ratifiziert hat.

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