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Recht kompakt | Vietnam | Gewährleistungsrecht

Vietnam: Gewährleistungsrecht

Das vietnamesische Gewährleistungsrecht wird durch das Zivilgesetzbuch geregelt. 

Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Rechtsgrundlagen

Die grundlegenden Vorschriften über Garantien finden sich im Zivilgesetzbuch (Bộ luật Dân sự 2015) und im Handelsgesetz (Luật Thương mại số 36/2005/QH11) Vietnams.

Am 1. Januar 2017 ist das reformierte Zivilgesetzbuch in Kraft getreten, das die Fassung aus dem Jahr 2005 ersetzt hat. Obwohl im Jahr 2023 über eine mögliche Ersetzung des Zivilgesetzbuchs debattiert wurde, ist es bislang gültig geblieben. Mehrere Rechtsinstrumente regeln bestimmte Themen des vietnamesischen Zivilgesetzbuchs. Hinsichtlich der Gewährleistungsrechte ist das Dekret 21/2021/ND-CP (Nghị định 21/2021/NĐ-CP) relevant.

Recht auf Gewährleistung

Artikel 445 des vietnamesischen Zivilgesetzbuches sieht das Recht auf Gewährleistung vor.

Nach diesen Vorschriften hat der Käufer, wenn er eine mangelhafte Ware kauft, das Recht, vom Verkäufer die Reparatur oder den Umtausch der Ware zu verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die verkaufte Ware mit der Beschreibung auf der Verpackung, der Etikettierung oder dem vom Käufer gewählten Modell übereinstimmt. In einigen Fällen haftet der Verkäufer jedoch nicht für Mängel, zum Beispiel für Mängel, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (Art. 445 des Zivilgesetzbuches).

Der Verkäufer muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Garantie anbieten (Art. 446 des Zivilgesetzbuches). Diese Frist wird rechtlich als "Gewährleistungsfrist" bezeichnet und beginnt mit dem Zeitpunkt des Kaufs zu gelten. Das Zivilgesetzbuch legt jedoch nicht ausdrücklich fest, wie lange sie dauert. 

Wird das mangelhafte Produkt repariert, gehen alle Kosten zu Lasten des Verkäufers (Art. 447 des Zivilgesetzbuches). Dazu gehören auch die Kosten für den Transport der mangelhaften Ware zum Ort der Reparatur und vom Ort der Reparatur zum Wohnsitz oder Sitz des Käufers.

Zusätzlich zu den oben genannten Rechten hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer eine Entschädigung für Schäden zu verlangen, die durch technische Mängel der Sache während der Gewährleistungsfrist entstanden sind (Art. 449 des Zivilgesetzbuches).

Prinzip der Privatautonomie 

Das Prinzip der Privatautonomie nimmt im vietnamesischen Handelsrecht eine bedeutende Rolle ein. Diesem Prinzip zufolge hat der gültige Vertrag zwischen den Parteien Vorrang vor dem Gesetz. Dies gilt allgemein für Geschäfte zwischen Kaufleuten im gesamten Hoheitsgebiet der Sozialistischen Republik Vietnams. Das heißt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Regeln des Handelsgesetzes anzuwenden. Was die Haftung für Waren betrifft, so sind die Vorschriften des Handelsgesetzes präziser als die des Zivilgesetzbuches.

Haftung

Bei nicht vertragsgemäßen Warenlieferungen sieht das Gesetz folgende Haftungsregelung vor: Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder hätte kennen müssen. Der Verkäufer haftet innerhalb der Fristenregelung des Art. 318 des Handelsgesetzes. Das heißt: Drei Monate bei Quantitäts-, sechs Monate bei Qualitätsrügen, neun Monate bei anderen Pflichtverletzungen für Sach- und Rechtsmängel, die bereits vor Gefahrübergang bestanden haben. Darüber hinaus haftet er auch für solche Mängel, die nach Gefahrübergang entstehen, wenn diese Mängel auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen (Art. 40 Ziffer 3 Handelsgesetz). Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gilt eine Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Lieferung der Ware.

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