Zollmeldung Nordmazedonien Umsatzsteuer
Keine Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel
Nordmazedonien befreit Grundnahrungsmittel von der Mehrwertsteuer. Die Maßnahme ist zeitlich befristet.
16.03.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Grundnahrungsmittel wie Brot, Zucker, Mehl Typ 400, Sonnenblumenöl, Milch, frisches Fleisch, Reis und Eier werden vorübergehend von der Mehrwertsteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt vom 17. März bis zum 31. Mai 2022. Danach wird wieder der reduzierte Steuersatz in Höhe von fünf Prozent angewendet.
Die entsprechende Entscheidung der nordmazedonischen Regierung wurde im Amtsblatt Nr. 58 vom 12. März 2022 veröffentlicht.