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Branchen | Serbien | Maschinenbau

Rahmenbedingungen

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union ermöglicht einen größtenteils zollfreien Warenaustausch.

Von Martin Gaber | Belgrad

Freihandelsabkommen mit der EU ist seit 2013 in Kraft

Serbien ist noch nicht Mitglied der Europäischen Union (EU). Allerdings hat der Beitrittskandidat ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU geschlossen, das seit 2013 in Kraft ist. Das Abkommen sieht unter anderem den freien Güterverkehr vor. Damit können die meisten Waren zollfrei gehandelt werden. Die EU ist für Serbien der wichtigste Außenhandelspartner. Zudem hat Serbien verschiedene bilaterale und multilaterale Abkommen geschlossen, die den Handel mit den Nachbarstaaten der Region sowie weiteren Drittstaaten erleichtern. Serbien ist auch Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Für Zölle und Einfuhrverfahren ist in Serbien die Zollverwaltung (Carina) zuständig. Diese ist dem Finanzministerium (Ministarstvo finansija) unterstellt.

Serbien hat EU-Richtlinien bei der Produktsicherheit übernommen

Für die Qualitätskontrolle und die Produktsicherheit ist in Serbien das Wirtschaftsministerium (Ministarstvo privrede) verantwortlich. Serbien hat über entsprechende Gesetze und Regelwerke EU-Richtlinien übernommen. Zu den einzelnen Bereichen informiert die zuständige Abteilung des Ministeriums auf einer Sonderseite. Technische Verordnungen werden von den jeweils zuständigen Ministerien erarbeitet.

Für die Produktzulassung ist die nationale Akkreditierungstelle (Akreditaciono telo Srbije) zuständig. Um Normen und Standards kümmert sich das Institut für Standardisierung (Institut za stanardizaciju Srbije). Dritte Institution auf operativer Ebene ist die Direktion für Messungen und Edelmetalle (Direkcija za mere i dragocene metale).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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