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Rechtsbericht | Venezuela | Immobilienrecht

Venezuela: Immobilienrecht

Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer in Venezuela unterliegt gesetzlichen Beschränkungen.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Rechtsgrundlagen

Das venezolanische Zivilgesetzbuch (Código Civil Venezolano - CCV) legt fest, dass in Venezuela befindliches unbewegliches Vermögen dem venezolanischen Recht unterliegt, „auch wenn ausländische Personen Rechte an diesem Vermögen haben oder es beanspruchen können“ (Art. 10 CCV). Auch das Gesetz über das Internationale Privatrecht (Ley de Derecho Internacional Privado - LDIP) bestimmt, dass ausländische Entscheidungen keine Wirkung auf in Venezuela gelegene Immobilien haben (Art. 53 LDIP). Was Ausländer betrifft, so ist neben den oben genannten und anderen Vorschriften, die sich auf den Immobiliensektor in Venezuela auswirken, auch das Auslandsinvestitionsgesetz (Ley Constitucional de Inversión Extranjera Productiva - LCIEP) zu beachten.

Voraussetzungen für den Erwerb von Immobilien

Um eine Immobilie in Venezuela zu erwerben, benötigt der Ausländer in erster Linie eines der drei Visa für Geschäftsleute (Visa de Transeúnte), da diese es erlauben, im Land wirtschaftlich tätig zu sein. Neben dieser Grundvoraussetzung gibt es noch weitere, die vor dem Kauf der Immobilie erfüllt sein müssen. Dazu gehört die Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Auslandsinvestitionsbehörde (Superintendencia de Inversión Extranjera - SIEX). Dieses Dokument muss vom Antragsteller bei der venezolanischen Botschaft im Herkunftsland vorgelegt werden, wenn sich der Käufer noch nicht in Venezuela befindet. Es ist auch zu berücksichtigen, dass jeder Bundesstaat (estados) des Landes für die Erteilung eigener Lizenzen (permisos) und Genehmigungen (autorizaciones) zuständig ist, deren Anforderungen unterschiedlich sein können. In den Grenzstaaten zu anderen lateinamerikanischen Ländern ist es beispielsweise üblich, spezielle Lizenzen zu verlangen.

Einschränkungen bei der Anmietung und dem Erwerb von Immobilien

In der Regel wird der Immobiliensektor in Venezuela stark kontrolliert, um die Spekulation einzudämmen. Es gibt mehrere spezifische Gesetze, die verschiedene Themenbereiche in Immobilienangelegenheiten regeln. So ist beispielsweise bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien die Auftragsverwaltung durch nicht im Land ansässige ausländische Unternehmen untersagt (Art. 41 Nr.13 (Ley de Regulación del Arrendamiento Inmobiliario para el Uso Comercial - LRAIUC).  Bei der Vermietung von Wohnimmobilien verbietet das geltende Gesetz die Zahlung der Miete in Fremdwährung (Art. 54 Ley para la Regularización y Control de los Arrendamientos de Vivienda - LRCAV).

Unter den wichtigsten Beschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in Venezuela sind wiederum diejenigen hervorzuheben, die im Gesetz über die nationale Sicherheit (Ley Orgánica de Seguridad de la Nación - LOSN) vorgesehen sind. In Venezuela gibt es geografische Räume, die gesetzlich als „Sicherheitszonen“ (Zonas de Seguridad) definiert sind und in denen Ausländer keinen Grundbesitz erwerben dürfen (Art. 48 LOSN). Zu diesen Bereichen gehören unter anderem:

  • Gebiete an den Ufern von Meeren, Seen oder schiffbaren Flüssen;
  • Übertragungskorridore von Öl- und Gaspipelines oder großen Stromleitungen;
  • Gebiete in der Umgebung militärischer Einrichtungen;
  • Jeder andere Teil des venezolanischen Hoheitsgebiets, der als strategisch wichtig für die nationale Sicherheit angesehen wird.

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