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Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit
Das neue Label wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt. Für die CE-Kennzeichnung gibt es eine Übergangsfrist, die bis zum 1. Januar 2023 verlängert wurde.
25.08.2021
Von Stefanie Eich
Am 31. Dezember 2020 endete die Übergangsphase. Damit gehört das Vereinigte Königreich seit 1. Januar 2021 endgültig nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Die neue UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) wird das CE-Zeichen auf dem britischen Markt mittelfristig ersetzen.
An den technischen Produktanforderungen sowie den Verfahren zur Konformitätsbewertung ändert sich zunächst nichts. Das Vereinigte Königreich hat die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht übernommen. Die Europäischen harmonisierten Normen und Standards werden in „UK designated standards“ umgewandelt.
Um Unternehmen Zeit zu geben, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, behält die CE-Kennzeichnung für einen Übergangszeitraum ihre Gültigkeit. Diese Frist wurde im August 2021 verlängert: Die CE-Kennzeichnung kann bis 1. Januar 2023 weiter genutzt werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Die Anwendung ist nur möglich, sofern die britischen und die EU Produktvorschriften identisch sind. Konformitätszertifikate, die von Benannten Stellen mit Sitz in der EU ausgestellt wurden, behalten während der Übergangsfrist ebenfalls ihre Gültigkeit.
Falls die EU im Laufe des Jahres 2021 bzw. 2022 Anpassungen vornimmt und diese nicht in britisches Recht übernommen werden, kann die CE-Kennzeichnung für diese Produkte auf dem britischen Markt nicht mehr verwendet werden.
Das UKCA Label soll ab 1. Januar 2021 verwendet werden. In bestimmten Fällen ist die Nutzung der neuen UKCA Kennzeichnung jedoch schon seit 1. Januar 2021 Pflicht. Das ist der Fall, wenn
Bereits produzierte und mit der CE-Kennzeichnung versehene Ware ist hiervon nicht betroffen.
Die Handreichung der britischen Regierung enthält außerdem Details zu folgenden Themen:
Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sieht vor, dass Nordirland Teil des EU-Binnenmarktes für Waren bleibt. Die neuen Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung finden daher auf Nordirland keine Anwendung. Für den nordirischen Markt kann weiterhin die CE-Kennzeichnung verwendet werden.
Die Übergangsfrist gilt jedoch nicht für alle Produkte. Sonderregeln gelten unter anderem für Medizin- und Bauprodukte.
Medizinprodukte:
Umfassende Handreichungen (Guidance) finden sich auf der Internetseite der britischen Regierung:
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