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Zollmeldung WTO WTO

Verlängerung des Zollmoratoriums für elektronische Übertragungen

Zollfreiheit für elektronische Übermittlungen ist bis zur MC14 gewährleistet

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Wie in den vergangenen Jahren beschlossen die Mitglieder auch auf der 13. Ministerkonferenz (MC13), das Moratorium der E-Commerce-Zölle (on Customs Duties on Electronic Transmissions) bis zur nächsten Ministerkonferenz fortzusetzen. Demnach dürfen bis zur 14. Ministerkonferenz (maximal bis zum 31. März 2026) keinerlei Zölle auf elektronische Übertragungen, wie zum Beispiel Softwares, E-Mails, digitale Musik, Filme und Videospiele, erhoben werden.

Darüber hinaus einigten sich die Minister darauf, die Diskussionen über den elektronischen Handel fortzusetzen sowie die Auswirkungen der Zölle auf den digitalen Handel und auf die Entwicklungsländer zu untersuchen.

Quelle und weitere Informationen: Arbeitsprogramm/Ministererklärung

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