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Zollbericht WTO WTO
(Stand: 10.02.2021)
Ein funktionierendes WTO-Streitschlichtungsgremium ist wichtig: Weitere Mitglieder treten der Mehrparteien-Übergangsvereinbarung bei.
10.02.2021
Am 15. Mai teilte Ecuador dem Streitbeilegungsgremium der WTO mit, dass Ecuador das Dokument JOB/DSB/1/Add. 12 billigt und sich der Übergangslösung (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) gemäß Art. 25 DSU anschließt.
Quelle: JOB/DSB/1/Add.12/Suppl.1
Am 19. Mai teilte Nicaragua dem Streitbeilegungsgremium der WTO mit, dass die Republik Nicaragua das Dokument JOB/DSB/1/Add. 12 billigt und sich der Übergangslösung (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) gemäß Art. 25 DSU anschließt.
Quelle: JOB/DSB/1/Add.12/Suppl. 2
Am 22. Juni teilte die Republik von Benin dem Streitbeilegungsgremium der WTO mit, dass Benin das Dokument JOB/DSB/1/Add. 12 billigt und sich der Übergangslösung (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) gemäß Art. 25 DSU anschließt.
Quelle: JOB/DSB/1/Add.12/Suppl.3
Am 24. Juli teilte Montenegro dem Streitbeilegungsgremium der WTO mit, dass Montenegro das Dokument JOB/DSB/1/Add. 12 billigt und sich der Übergangslösung (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) gemäß Art. 25 DSU anschließt.
Quelle: JOB/DSB/1/Add.12/Suppl.4
Am 22. September 2020 teilte Macau (Sonderverwaltungszone an der Südküste des chinesischen Festlandes) dem Streitbeilegungsgremium der WTO mit, dass die Delegation von Macau das Dokument JOB/DSB/1/Add.12 billigt und sich der Übergangslösung (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) gemäß Art. 25 DSU anschließt.
Quelle: JOB/DSB/1/Add.12/Suppl.6
Am 10. Februar 2021 teilte die Republik Peru dem Streitbeilegungsgremium der WTO mit, dass sie das Dokument JOB/DSB/1/Add.12 billigt und sich der Übergangslösung (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) gemäß Art. 25 DSU anschließt.
Quelle: JOB/DSB/1/Add.12/Suppl.7
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