Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | China | Insolvenzrecht

China: Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist für alle Unternehmen im Unternehmenskonkursgesetz (Enterprise Bankruptcy Law; UKG) geregelt.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Wird ein Insolvenzverfahren in China eröffnet, fordert das Insolvenzgericht die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe von Forderungsanmeldungen auf. Bekannte Gläubiger werden persönlich benachrichtigt (Art. 14 UKG). Die Frist zur Forderungsanmeldung wird vom Gericht bestimmt und beträgt zwischen 30 Tagen und drei Monaten (Art. 45 UKG). 

Weitere Informationen zum chinesischen Insolvenzrecht finden Sie im GTAI-Bericht "China: Coronavirus und Insolvenz". 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.