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Indonesien: Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht in Indonesien unterliegt nach wie vor Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.

Von Dr. Julio Pereira

Rechtsgrundlagen

Das Einwanderungsrecht in Indonesien wird durch ein komplexes Normensystem geregelt, das seit 2020 infolge der Covid-19-Pandemie noch restriktiver geworden ist. Neben anderen Rechtsinstrumenten sind die folgenden von großer Bedeutung: Gesetz Nr. 6 von 2011 vom 5. Mai 2011 (Undang-undang No. 6 Tahun 2011/KeimigrasianEinwanderungsgesetz), Gesetz Nr. 2 von 2022 (Undang-Undang No. 2 Tahun 2022/Cipta Kerja - Arbeitsbeschaffungsgesetz) und Gesetz Nr. 13 von 2003 vom 25. März 2003 (Undang-undang No. 13 Tahun 2003/Ketenagakerjaan - Arbeitsgesetz). Darüber hinaus gibt es mehrere spezifische Regierungsverordnungen über die Einwanderung ausländischer Arbeitnehmer, zum Beispiel die Verordnung Nr. 34 von 2021 vom 2. Februar 2021 (Peraturan Pemerintah No 34 Tahun 2021 Penggunaan Tenaga Kerja Asing).

Visumsarten

Die Rechtsinstrumente für die Einwanderung nach Indonesien sehen vier Arten von Visa vor: Dienstvisa, Besuchsvisa, Visa für einen begrenzten Aufenthalt und Diplomatenvisa. Diese Visa dienen Ausländern als Grundlage für die Erteilung der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungen, einschließlich der Daueraufenthaltsgenehmigung. Die verschiedenen Visumarten und Aufenthaltsgenehmigungen ermöglichen es Ausländern, in Indonesien unterschiedliche Arten von Wirtschaftstätigkeiten auszuüben.

Zuständige Behörde

Für Einwanderungsfragen ist in Indonesien die Generaldirektion für Einwanderung (Direktorat Jenderal Imigrasi - DJI)  zuständig, die dem Ministerium für Menschenrechte (Kementerian Hukum dan Hak Asasi Manusia) unterstellt ist. Für die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte ist das Arbeitsministerium (Kementerian Tenaga Kerja) die Regierungsinstitution, die befugt ist, Arbeitgebern Arbeitsgenehmigungen für die Einstellung von Ausländern in Indonesien zu erteilen. Insbesondere nach der Integration der Online-Systeme des Arbeitsministerium und der DJI im Jahr 2018 ist das Verfahren zur Beantragung eines Arbeitsvisums (ein Visum für einen begrenzten Aufenthalt zu Arbeitszwecken) effizienter geworden.

Beschränkungen nach der Pandemie

Infolge der COVID-19-Pandemie wurde die Erteilung kostenloser Visa ausgesetzt (Peraturan Menteri Hukum dan HAM No. 34 Tahun 2021, Verordnung Nr. 34/2021). Indonesien lockert allmählich einige der Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gemäß dem Dekret Nr. M.HH-GR.01.07 vom 7. Juni 2023, das vom Ministerium für Menschenrechte der Republik Indonesien erlassen wurde. Nur für die ASEAN-Mitgliedsländer und 43 weitere Länder, darunter auch Deutschland, gelten weniger Beschränkungen. Die Regeln können jedoch von den Einwanderungsbehörden geändert werden. Die genauesten und aktuellsten Informationen über die Anforderungen an die Aufenthaltsgenehmigung in Indonesien sind daher bei der DGI zu finden.

 

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