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Kasachstan: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Deutsche Staatsbürger können für 30 Tage nach Kasachstan visafrei einreisen. Sollen Arbeitskräfte nach Kasachstan entsandt werden, so muss ein Arbeitsvisum beantragt werden. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Erleichterte Einreise für deutsche Staatsangehörige

Ab dem 1. Januar 2022 gilt für deutsche Staatangehörige eine visafreie Einreise in die Republik Kasachstan. Gemäß den Einreisebestimmungen dürfen sich deutsche Staatsangehörige bei jeder Einreise höchstens 30 Kalendertage in Kasachstan aufhalten. Insgesamt 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen.

Kategorien von Visa

Wollen deutsche Staatsbürger eine Arbeitstätigkeit ausführen, eine Niederlassung eröffnen oder eine Investition tätigen, so muss dennoch ein Visum beantragt werden. Es gibt mehrere Visa-Kategorien. Für Unternehmen sind folgende Kategorien interessant:

  • Investorenvisum;
  • Geschäftsvisum;
  • Visum um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen;
  • Besuchs- oder mehrmaliges Visum;
  • Arbeitsvisum.

Eine ausführliche Übersicht bietet die Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland: Regelungen für die Visa-Beantragung für die Republik Kasachstan.

Investorenvisum

Das Investorenvisum gilt für Geschäftsleute, die in Kasachstan investieren wollen. Das Visum wird für maximal drei Jahre (Mulitvisum) zur mehrmaligen Einreise erteilt. Es kann aber auch ein Visum zur einmaligen Einreise erteilt werden mit einem maximalen Aufenthalt bis zu 30 Tagen. Das Visum ist 90 Tage gültig.

Die tatsächliche Laufzeit richtet sich nach der Einladung des Beauftragten für die Fragen der Investitionstätigkeit in Kasachstan. Das Visum wird durch die Anweisung des Ministeriums für Inneres erteilt.

Geschäftsvisum

Es gibt drei Kategorien von Geschäftsvisa: Je nach Kategorie variiert auch die erteilte Aufenthaltsdauer. Grundsätzlich wird das Visum für einen Aufenthalt von 60 Tagen innerhalb von 180 Tagen erteilt. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt bis zu drei Jahre. Die Kategorien hängen von dem Einreisezweck ab.

Arbeitsvisum

Das Arbeitsvisum wird auf der Grundlage einer erteilten Arbeitsgenehmigung und der Einladung des Arbeitgebers einem Arbeitnehmer oder seinen Verwandten erteilt. Es muss ein Geschäftsschreiben des deutschen Unternehmens beziehungsweise der deutschen Organisation vorgelegt werden, versehen mit dem Hinweis auf Zweck und Reise der Dauer. Zusätzlich muss eine Kopie von Arbeitserlaubnis aus Kasachstan vorgelegt werden. Das Visum wird für die Dauer der Arbeitsgenehmigung erteilt. Nach der Einreise besteht eine Registrierungspflicht bei der zuständigen Behörde innerhalb von 5 Kalendertagen.

Niederlassungsvisum

Das Niederlassungsvisum wird erteilt, wenn der Zweck der Einreise eine Beantragung des Niederlassungerlaubnisses ist. Das Visum kann ein- oder mehrmalig ausgestellt werden. Die Aufenthaltsdauer beträgt bis zu 90 Tage, mit einem maximalen Aufenthaltsrecht in Kasachstan, für den gesamten Zeitraum.

Zum Thema: GTAI- Bericht vom 26. April 2022  "Praktische Erfahrungen mit dem Arbeitsrecht


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