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Kasachstan: Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Kasachstan weitestgehend geregelt. Es kennt alle relevanten Schutzrechte wie Patente, Marken und Designs.
20.09.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Ministerium der Justiz ist zuständig für die Fragen rund um den Schutz von geistigem Eigentum. Die Anmeldung, Überwachung und Durchsetzung von geistigen Schutzrechten erfolgt über das kasachische Patentamt. Relevante Rechtsquellen sind:
- Gesetz Nr. 427-I vom 16. Juli 1999 "Patentgesetz der Republik Kasachstan“ ("Patentnyy zakon Respubliki Kazakhstan");
- Gesetz Nr. 6-I vom 10. Juni 1996 "Über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ ("Ob avtorskom prave i smezhnykh pravakh“);
- Gesetz Nr.-456-I vom 26. Juli 1999 "Über Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und Herkunftsbezeichnungen“ ("O tovarnykh znakakh, znakakh obsluzhivaniya i naimenovaniyakh mest proiskhozhdeniya tovarov“);
- Gesetz Nr.- 217-II vom 29. Juni 2001 "Zum rechtlichen Schutz von Topologien integrierter Schaltung“ ("O pravovoy okhrane topologiy integral'nykh mikroskhem“);
- Gesetz Nr. 422-I vom 13. Juli 1999 "Zum Schutz von Selektionsleistungen“ ("Ob okhrane selektsionnykh dostizheniy“).
Darüber hinaus ist Kasachstan mehreren internationalen Übereinkommen zum Schutz der geistigen Rechte beigetreten. Seit dem Jahr 1993 ist Kasachstan unter anderem Vertragspartei des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), des Pariser Verbundübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, des Madrider Übereinkommens über die Internationale Registrierung von Warenzeichen und des Vertrags über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens. Seit dem Jahr 2015 ist Kasachstan Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO). Als Mitglied des Eurasischen Verbundes (EAWU) ist Kasachstan entsprechenden Übereinkommen, wie dem eurasischen Patentübereinkommens aus dem Jahr 1994, beigetreten.
Die Registrierung eines Schutzrechts in Kasachstan sollte so frühzeitig wie möglich erfolgen, damit umfangreicher Schutz erlangt werden kann. Der Begriff des geistigen Eigentums ist in Art. 125 des kasachischen Zivilgesetzbuches geregelt. Darunter wird ein ausschließliches Recht einer privaten oder juristischen Person an den Ergebnissen einer geistigen, schöpferischen Tätigkeit oder ähnlichen Mitteln zur Individualisierung an erbrachten Werken oder Dienstleistungen einer juristischen Person (Handelsname, Warenzeichen, Dienstleistungsmarke) verstanden. Die Nutzung von geistigem Eigentum darf von Dritten nur mit Zustimmung des Rechteinhabers vorgenommen werden. Gegenstände des geistigen Eigentums sind das Urheberrecht, verwandte Schutzrechte, Markenrecht, das Recht auf die Verwendung des Herkunftsortes von Waren und das Patenrecht. Die Schutzdauer des geistigen Rechts hängt von der Art des Schutzrechtes ab. So können Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar, für 20 Jahre geschützt werden. In bestimmten Fällen können Schutzrechte verlängert werden.
Weitere Informationen können auf der Seite des kasachischen Patentamtes ("natsional'nyy institut intellektual'noy sobstvennosti") abgerufen werden.
Zum Thema: GTAI-Meldung vom 6. Juli 2022 "Kasachstan: Änderungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums".