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Special Serbien Wege aus der Coronakrise

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr

Die Einreise nach Serbien ist für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich. Für Geschäftsreisende gibt es zudem eine Sonderregelung. (Stand: 14. April 2022)

Von Martin Gaber | Belgrad

Ausländische Staatsangehörige müssen bei der Einreise einen Impfnachweis vorlegen. Möglich ist sowohl ein digitales EU-Covid-Zertifikat als auch ein analoges Zertifikat, das von einer entsprechenden staatlichen Stelle ausgestellt wurde, so das serbische Außenministerium. Dies gilt nur für Staaten mit denen Serbien ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Dazu gehört auch Deutschland.

Die Einreise ist auch für Genesene mit entsprechendem Nachweis möglich. Der erste positive Test muss mindestens 14 Tage zurückliegen, darf aber nicht länger als 6 Monate alt sein.

Alle weiteren Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum.

Für die Durch- und Weiterreise wird kein PCR-Test benötigt. Die Durchreise ist auf 12 Stunden beschränkt.

Sonderregelung für Geschäftsreisende

Für Geschäftsreisende gibt es eine Sonderregelung. Sie können sich spätestens 48 Stunden vor dem Grenzübertritt bei der serbischen Wirtschaftskammer registrieren und nach erfolgter Zustimmung ohne negativen PCR-Test einreisen. Allerdings muss dieser innerhalb von 24 Stunden bei einem zugelassenen Labor vor Ort durchgeführt werden.

Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf der Internetseite der serbischen Wirtschaftskammer.

Die Abwicklung verläuft reibungslos.

Keine Einstufung als Hochrisikogebiet mehr

Seit dem 3. März 2022 gelten in Deutschland keine Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiet. Das Robert-Koch-Institut weist nur noch Virusvariantengebiete aus. Derzeit fallen aber keine Staaten in diese Kategorie.

Damit sind Einreisen aus Serbien für vollständig Geimpfte, negativ Getestete oder Genese möglich. Eine Impfung wird jedoch nur anerkannt, wenn sie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.

Die Bundesregierung informiert über die Einreisebeschränkungen.

Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen

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