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Rechtsbericht | Tunesien | Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in Tunesien

Einen ersten Einblick in das tunesische Arbeitsrecht erhalten Sie hier.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Sven Klaiber, Niko Sievert

Tunesien hat eine hohe Arbeitslosenquote, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit ist hoch. Aus diesem Grund erschwert Tunesien die Beschäftigung ausländischer Arbeits- und Führungskräfte und fördert andererseits etwa die Beschäftigung tunesischer Hochschulabsolventen. Zum Teil übernimmt der Staat im Rahmen der Investitionsförderung auch Ausbildungskosten und den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung.

Sozialversicherungsabkommen

Zwischen Deutschland und Tunesien besteht ein Sozialversicherungsabkommen (nur Renten- und Krankenversicherung; nicht Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; vergleiche BGBl. 1986 II S. 584 ff.). Entsandte Arbeitnehmer unterliegen danach den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Entsendestaates, wenn die in Art. 7 des Abkommens aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere darf die Tätigkeit im anderen Staat nicht 12 Monate überschreiten (einmalig verlängerbar).

Beantragung eines Arbeitsvisums

Ein Arbeitsvisum wird vom tunesischen Sozialministerium für die Dauer von einem Jahr erteilt (erneuerbar). Zur Erlangung müssen die Einstellungsabsichtserklärung des künftigen Arbeitgebers, Zeugnisse und andere Qualifikationsnachweise vorgelegt werden, da mitunter nachzuweisen ist, dass für den Arbeitsplatz kein tunesischer Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis ist eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) bei einer lokalen Polizeistation zu beantragen. Diese wird ebenfalls für die Dauer von einem Jahr erteilt (erneuerbar).

Auch befristete Arbeitsverträge möglich

Arbeitsverträge in Tunesien sind in der Regel auf eine 40-Stunden- oder eine 48-Stundenwoche ausgelegt. Die gesetzliche Mindestdauer für Probezeiten beträgt drei Monate. Allerdings wird in der Praxis oft eine Dauer zwischen sechs Monaten (normale Arbeitnehmer) und 12 Monaten (Führungskräfte) vereinbart. Befristete Arbeitsverträge sind bis zu einer Dauer von vier Jahren möglich; auch projektbezogene Arbeitsverträge können geschlossen werden.

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