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Rechtsbericht | Venezuela | UN-Kaufrecht

Venezuela: UN-Kaufrecht

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist in Venezuela bislang nicht in Kraft getreten.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) vom 11. April 1980 enthält Regeln, die grundsätzlich für alle Vertragsarten im internationalen Warenkauf anwendbar sind. Es berücksichtigt unterschiedliche soziale, wirtschaftliche und rechtliche Systeme und trägt dazu bei, rechtliche Hindernisse für den internationalen Handel zu überwinden. Unter den lateinamerikanischen Ländern war Venezuela eines der ersten, das den Text des Übereinkommens am 28. September 1981 annahm. Dieses Völkerrechtsinstrument wurde jedoch von Venezuela bis heute noch nicht ratifiziert. Daher entfaltet das Übereinkommen, obwohl es von dem Land unterzeichnet wurde, keine Rechtswirkung im venezolanischen Rechtssystem.

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