Antidumping – Zuckermais mit Ursprung in Thailand
Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit Dezember 2019.
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Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit Dezember 2019.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt. Zuvor präzisierte sie die Warendefinition für die geltenden Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie wurden 2019 verlängert und 2021 auf Einfuhren aus Thailand ausgeweitet.
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen ruhten seit 2014. Nun soll es einen Neustart geben. Nachhaltigkeit soll Kernstück des neuen Abkommens sein.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung ein. Die Ausweitung auf Einfuhren aus Thailand bleibt bestehen.
Australien und Neuseeland haben das Freihandelsabkommen Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP) am 2. November 2021 ratifiziert. Damit sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens gemäß Art. 20.6 erfüllt, weil nun sechs der zehn ASEAN-Staaten und drei der übrigen Vertragspartner ratifiziert haben. RCEP kann zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Das Abkommen gilt zunächst nur für die Staaten, die es bereits ratifiziert haben. Das sind die ASEAN-Staaten...
Grundlage für die Aufteilung der Kontingente zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind die bisherigen Handelsströme.
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