Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit fünf oder mehr Arbeitnehmern gebildet werden.
Der Betriebsrat ist eine innerbetriebliche Vertretung der Arbeitnehmer zur Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen. Die Rechte des Betriebsrates reichen von Informations- und Anhörungsrechten bis hin zu Mitbestimmungsrechten in festgelegten organisatorischen und sozialen Angelegenheiten des Betriebes. Der Betriebsrat kann jedoch grundsätzlich keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Unternehmensführung nehmen.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Bildung und die Rechte eines Betriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Der Betriebsrat wird durch die Belegschaft eines Unternehmens auf vier Jahre gewählt. Jeder festangestellte Mitarbeiter kann sich als Betriebsrat aufstellen lassen. Mitglieder des Betriebsrates müssen keine Gewerkschaftsmitglieder sein.